Im Oktober 2016 hat die Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS grundlegende Fragen zur Opernsanierung in schriftlicher Form an die Stadtverwaltung gestellt. „Bei der Opernsanierung geht es um ein Unternehmen mit solch exorbitanten Kosten (mittlerer dreistelliger Betrag), dass es unumgänglich ist, dass im Vorfeld Klarheit über den finanziellen und räumlichen Umfang und dessen Aufschlüsselung geschaffen wird“, sagt Guntrun Müller Enßlin, kulturpolitische Sprecherin von SÖS LINKE PluS. „Mit den Opernanträgen wollten wir Transparenz schaffen, eine öffentliche Debatte über die Opernsanierung führen und zur Kostenklarheit beitragen“, so Thomas Adler, Fraktionssprecher von SÖS LINKE PluS. „Unser Anliegen bei diesem Vorgehen ist, Kostenexplosionen wie bei der Elbphilharmonie oder Stuttgart 21 zu vermeiden“, ergänzt Müller-Enßlin weiter.
Opernanträge: Die Verwaltung reagiert nicht
Nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats hat der Oberbürgermeister sechs Wochen Zeit, diese zu beantworten. „An diese Fristen hält sich die Verwaltung bei den allermeisten unserer Anfragen nicht, und wenn, dann sind die Antworten dürftig und nichtssagend“, kritisiert Guntrun Müller-Enßlin. So geschah es beim Antrag vom Oktober 2016. „Nach unserem ersten Opernantrag stellten wir im November 2017 einen zweiten, auf den dann überhaupt keine Reaktion der Verwaltung mehr kam. Weder eine schriftliche Zwischennachricht, noch wurde der Antrag auf die Tagesordnung eines Ausschusses oder des Gemeinderats gesetzt“, fährt Thomas Adler fort. „Unseren dritten Anlauf unternahmen wir im März 2018. Auch hier wurde weder fristgerecht noch angemessen vom Oberbürgermeister geantwortet. Mit derart unzureichenden Antworten geben wir uns nicht zufrieden“, kritisiert Guntrun Müller-Enßlin. „Die Fülle an Versäumnissen, schlampigen oder gar nicht erfolgten Antworten hat uns bewogen, jetzt exemplarisch beim Regierungspräsidium um Klärung zu bitten“, erläutert Thomas Adler.
„Dieser Fall steht exemplarisch für viele Anfragen und Anträge unserer Fraktionsgemeinschaft, die von der Verwaltung entweder gar nicht oder unzureichend beantwortet werden und nicht auf die Tagesordnung der jeweiligen Ausschüsse gesetzt werden“. „Aus unserer Sicht sind hier eine Fülle von Rechtsverstößen begangen worden“, so Müller Enßlin abschließend.