Vorhaben im Bereich des Jugendamtes umsetzen!

Wir beantragen:

 Investition in Qualität: Anpassungen der Mittel für freie Träger [GRDrs 610/2017]

  1. Die Pauschale für Sonstige Ausgaben wird entsprechend der Forderung der freien Träger um 5.000 € bei GTE und 1.650 € bei Kiga erhöht.
  1. Die freien Träger erhalten einen Ausbildungs- / Qualifizierungszuschuss je zu qualifizierende Person (FSJ, BuFDi, PiA etc.) von 2.000 € / Jahr. Der derzeitige PiA-Zuschuss von 100 €/ Monat entfällt.
  1. Die Leitungsfreistellung von 0,09 Stellenanteilen wird auch für Krippengruppen (GTE 0-3) gewährt.

Stadtteil- und Familienzentren (SFZ): Ausbauen, weiterentwickeln, stärken [GRDrs 489/2017]

  1. Die von der Verwaltung dargestellten und befürworteten Maßnahmen werden vollumfänglich umgesetzt.

Kinder- und Familienzentren: Ausweitung ermöglichen, Bewährtes erhalten [GRDrs 318/2017]

  1. Ab 2018 werden – analog zum Verwaltungsvorschlag – 19 Einrichtungen voll gefördert; weitere 7 erhalten die Startförderung.

Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen

Vgl. Haushaltsantrag im Schulbereich

Mobile Jugendarbeit [GRDrs 287/2017]

  1. Der Mietzuschuss wird entsprechend dem Verwaltungsvorschlag angepasst.
  1. Als Einstieg in die Förderung von Leitungsstellen werden im DHH 18/19 1,5 Leitungsstellen gefördert.
  2. Die Fortführung der Mobilen Kindersozialarbeit wird durch die Vollfinanzierung von 1,5 Stellen gesichert.

Förderung des Angebots „Schlupfwinkel“ [GRDrs 487/2017]

  1. Der Fortbestand des Angebots „Schlupfwinkel“ wird gesichert, indem die vom Träger beantragten Mittel bereitgestellt werden.

Weitere Investitionen/ Maßnahmen

Weitere Anträge, Zustimmungen und Ablehnungen behalten wir uns im Kontext der „grünen“ und „roten“ Vorschlagslisten der Verwaltung sowie unter Abwägung gesamthaushalterischer Aspekte vor.

Begründung:

Die vorliegenden Anträge bilden einen Mix aus Ausbau und der Sicherung bereits vorhandener Angebote. Im KITA-Bereich sollen zusätzliche Mittel für die freien Träger zu einer Steigerung der Qualität beitragen; Zuschüsse zu Ausbildungsverhältnissen können in Kombination mit der Fortführung des Tarifzuschusses für Erzieher_innen dem Personalmangel entgegenwirken.