Wir beantragen: der Gemeinderat möge beschließen
- Eine Transparenzsatzung mit einem Transparenzportal einzurichten (Frist 2 Jahre ab Haushaltsbeschluss) mit Daten und Dokumenten nach Hamburger Vorbild, natürlich nur für kommunale Belange.
- Die Bezirksbeiratsprotokolle mit dem nötigen Datenschutz ins Internet zu stellen.
- Die Jugendratsprotokolle mit dem nötigen Datenschutz ins Internet zu stellen.
Begründung:
Die Verwaltung wollte auf unsere Anfrage vom 20.04.2017 (Nr. 108/2017) in keinem dieser Punkte die Sach- und Personalaufwendungen beziffern. Wenn ein oder mehrere Punkte hiervon beschlossen werden, legt die Verwaltung in den Haushaltsberatungen eine solche Schätzung für diese(n) vor, so dass im Doppelhaushalt 2018/19 die nötigen Ausgaben beschlossen werden können.
Zu den einzelnen Punkten:
- eine solche Regelung hat sich in der Freien und Hansestadt Hamburg bewährt und kann sogar die Zahl der Informationsfreiheitsanfragen senken, da viele Informationen aktiv ins Internet gestellt werden.
- und 3.: diese Protokolle werden anders als die des Gemeinderats nicht von der Gemeindeordnung zur Veröffentlichung vorgeschrieben, gehören aber zu einer umfassenden Information der Stuttgarter_innen dazu.
Verfahrenshinweis:
Um keine unnötigen Verzögerungen zu bekommen, bestehen wir auf unser Recht als Fraktion nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, diesen Antrag auf der spätestens übernächsten Gemeinderatssitzung behandelt zu sehen; eine Vorberatung im Verwaltungsausschuss ist erwünscht.