Grundsatzentscheidung über mehr Transparenz der Verwaltung im Internet

Wir beantragen: der Gemeinderat möge beschließen

  1. Eine Transparenzsatzung mit einem Transparenzportal einzurichten (Frist 2 Jahre ab Haushaltsbeschluss) mit Daten und Dokumenten nach Hamburger Vorbild, natürlich nur für kommunale Belange.
  2. Die Bezirksbeiratsprotokolle mit dem nötigen Datenschutz ins Internet zu stellen.
  3. Die Jugendratsprotokolle mit dem nötigen Datenschutz ins Internet zu stellen.

Begründung:

Die Verwaltung wollte auf unsere Anfrage vom 20.04.2017 (Nr. 108/2017) in keinem dieser Punkte die Sach- und Personalaufwendungen beziffern. Wenn ein oder mehrere Punkte hiervon beschlossen werden, legt die Verwaltung in den Haushaltsberatungen eine solche Schätzung für diese(n) vor, so dass im Doppelhaushalt 2018/19 die nötigen Ausgaben beschlossen werden können.

Zu den einzelnen Punkten:

  1. eine solche Regelung hat sich in der Freien und Hansestadt Hamburg bewährt und kann sogar die Zahl der Informationsfreiheitsanfragen senken, da viele Informationen aktiv ins Internet gestellt werden.
  2. und 3.: diese Protokolle werden anders als die des Gemeinderats nicht von der Gemeindeordnung zur Veröffentlichung vorgeschrieben, gehören aber zu einer umfassenden Information der Stuttgarter_innen dazu.

Verfahrenshinweis:

Um keine unnötigen Verzögerungen zu bekommen, bestehen wir auf unser Recht als Fraktion nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, diesen Antrag auf der spätestens übernächsten Gemeinderatssitzung behandelt zu sehen; eine Vorberatung im Verwaltungsausschuss ist erwünscht.