Ist die LBBW in kriminelle Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte involviert?

Wir beantragen:

Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart fordert die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) auf für den Zeitraum seit 2001 bis heute

1. alle direkten und indirekten Beteiligungen und Verwicklungen in sogenannte Cum-Cum und Cum-Ex-Geschäfte offenzulegen,
2. die Höhe der Steuervergünstigungen/-auszahlungen durch Cum-Cum und Cum-Ex-Geschäfte darzulegen.

Wir fragen:

1. Welche Kenntnis hat die Stadt Stuttgart hinsichtlich einer Beteiligung der LBBW an Cum-Cum und Cum-Ex-Geschäften?
2. Wie hoch ist der Betrag, um den die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler durch Geschäftspraktiken an Cum-Cum und Cum-Ex-Geschäften der LBBW geschädigt wurde?

Begründung:

Im ARD-Magazin Panorama vom 8.6.2017 sowie im Zeit-online-Artikel vom 7.6.2017 wird eindrücklich auf Basis einer Auswertung von Finanzmarktdaten seit 2001 errechnet, dass dem deutschen Staat mindestens 31,8 Milliarden Euro durch dubiose Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte) entgangen sind. Auf Basis einer Gesetzeslücke konnten sich Aktienkäufer über Strohmänner Steuern erstatten lassen, die sie nie gezahlt haben. Im ZEITONLINE-Artikel wird neben anderen Banken auch die LBBW als Beteiligte an diesen Geschäften genannt. (http://www.zeit.de/2017/24/cum-ex-steuerbetrug-steuererstattungen-ermittlungen/komplettansicht)
Der Stuttgarter Anwalt Dr. Seith vertritt einige dieser Investoren, denen mit Cum-Ex und Cum-Cum Geschäften 10-12% Rendite angeboten wurden. Er spricht in dem Panorama-Beitrag vom „größten Ermittlungsverfahren“ und „größten Wirtschaftsdelikt in den letzten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland“. Ein Abteilungsleiter für Steuern im Finanzministerium, Michael Sell, sprach 2016 im Untersuchungsausschuss des Bundestages in diesem Zusammenhang von „organisierter Kriminalität“.
Es handelt sich bei diesen Machenschaften nicht ’nur‘ um den berühmten „Griff in die Staatskasse“, welcher auch schon verwerflich genug ist. Diese Fälle gehen weit darüber hinaus. Es handelt sich um einen regelrecht systematisch betriebenen Raubzug durch die Steuerkasse. Im Panorama-Beitrag wird von „Delikten in zwei- und dreistelliger Millionenhöhe“, „Geldwäsche“, „Kapitalanlagebetrug“ und „bandenmäßiger Steuerhinterziehung“ im Zusammenhang mit den Cum-Cum bzw. Cum-Ex-Geschäften gesprochen. Es ist daher dringend zu klären, ob und wie stark die LBBW an dieser bandenmäßig betriebenen Kriminalität beteiligt ist.