Im Februar präsentierte die Landesregierung erstmals ihren Plan, wie sie gedenkt, die überhöhten Grenzwerte für die Luftschadstoffe Stickoxid und Feinstaub einzuhalten. Nach intensiver Befassung mit der Präsentation und dem Gutachten hatten wir jedoch mehr Fragen als Antworten erhalten. Der wissenschaftliche Grundsatz der Nachvollziehbarkeit war nicht erfüllt. Auf unsere Nachfragen bekamen wir frappierende Antworten vom Ministerium: Unter schnellstmöglicher Einhaltung der Grenzwerte für die genannten Luftschadstoffe sieht die Landesregierung das Jahr 2020. Ein Szenario zur sofortigen Einhaltung der Grenzwerte wurde erst gar nicht berechnet. Nun, drei Monate später, liegt die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans auf dem Tisch. Klar ist, die Landesregierung wird keine Maßnahmen ergreifen, die annähernd geeignet sind die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Auf Druck der Autolobby erfolgt ein Rückzug auf Raten. Die Körperverletzung mit vorzeitiger Todesfolge durch den überbordenden Autoverkehr wird weiter anhalten. Dagegen werden sich die Feinstaubkläger und die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht wehren; völlig zu Recht!
Was jetzt gefragt ist, sind Maßnahmen, die schnell greifen, um den Schutz der Gesundheit aller Stuttgarter_innen sicherzustellen. Soll heißen: die Kapazitäten des ÖPNV drastisch erhöhen und das PKW-Verkehrsaufkommen ebenso drastisch senken. Dazu wäre eine konsequente Verkehrsmengendosierung durch Pförtnerampeln im ganzen Stadtgebiet ein sofort umsetzbarer Schritt. Doch auch der Rückbau von Bundesstraßen wie der B14 und B27 darf kein Tabu sein. Andere Städte handeln seit Jahren – Stuttgart versteckt sich hinter Gutachten, die mit veralteten Annahmen arbeiten und das Problem vertuscht.