Informationsfreiheit?

Aufgrund des Landesinformationsfreiheitsgesetzes können Einwohner von ihren Gemeinden Informationen einfordern. Auch die Stuttgarter_innen können seit 2016 erstmals nicht nur an das Land, sondern auch an die Stadt Stuttgart und ihre Eigen- sowie Beteiligungsbetriebe Informationsanfragen richten. Dies ist auch abseits von Umweltangelegenheiten und ohne persönliche Betroffenheit möglich.

Die im Vorfeld oft geäußerte Befürchtung, dass auf die öffentlichen Stellen mit solchen Gesetzen eine Anfrageflut zukäme, hat sich nicht bestätigt. Nur 23 Anfragen erhielt die Stadt von Januar bis Ende September 2016. Dazu kann beigetragen haben, dass manche Anfrage über das wesentlich bürgerfreundlichere und weitergehende Umweltinformationsgesetz gestellt wurde.

Wir begrüßen, dass die Verwaltung nicht für jede Anfrage Gebühren erhoben hat. Dies ist auch vernünftig, denn bei einfacheren Anfragen stünde der Aufwand in keinem sinnvollen Verhältnis zur Beantwortung der Anfrage. Der typische Fall ist eine telefonische Auskunft über leicht greifbare oder intern bekannte Informationen.

In Fällen, bei denen höhere Gebühren zu erwarten waren, diese aber noch unter 200 Euro lagen, wurden Kostenvoranschläge gemacht, obwohl dies nicht zwingend ist. Dieses Vorgehen ist positiv zu bewerten. Allerdings führen Kostenvoranschläge leider auch zu Rücknahmen von Anfragen. Die höchste erhobene Gebühr mit 245 Euro lag immerhin deutlich unter der Obergrenze von 500 Euro nach Umweltinformationsgesetz.

Ein bürgerfreundlicher Umgang mit Gebühren ist wichtig. Noch wichtiger ist uns aber die proaktive Veröffentlichung von Informationen nach Hamburger Vorbild (Transparenzgesetz), denn dann erübrigten sich viele Anfragen und es entstünden keine Gebühren.