Wir fragen:
- Wie viel Personal setzt die Stadt ein, um mögliche Liegenschaften zu identifizieren und das Zweckentfremdungsverbot umzusetzen?
- Wie viele Liegenschaften hat die Verwaltung bislang kontrolliert?
- Bei wie vielen Liegenschaften wurde das Zweckentfremdungsverbot umgesetzt?
- Wie viel Geld hat die Verwaltung insgesamt für Maßnahmen zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots investiert?
- Wie viele Hinweise aus der Bevölkerung auf Zweckentfremdung gingen bislang bei der Verwaltung ein?
- Wie hoch beziffert die Verwaltung die Zahl der aktuell leer stehenden Wohnungen, die unter das Zweckentfremdungsverbot fallen?
- Auf nicht genehmigte Zweckentfremdung steht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. In wie vielen Fällen hat die Verwaltung Bußgelder verhängt?
- Wie hoch ist die Summe, aller im Jahr 2016 verhängten Bußgelder?
- Wie bewertet die Verwaltung die bisherigen Maßnahmen zur Unterbindung von Zweckentfremdung?
Verfahrenshinweis:
Nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart heißt es: „Schriftliche Anfragen beantwortet der Oberbürgermeister grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder bei referatsübergreifenden Vorgängen innerhalb von sechs Wochen.“ Wir bitten, diese Fristen einzuhalten.
Begründung:
Der Wohnraummangel in Stuttgart nimmt seit Jahren zu. Nach Auskunft der Fachverwaltung überschreitet Zahl der Personen, die in der Vormerkdatei für Not- und Dringlichkeitsfälle des Amts für Liegenschaften und Wohnen geführt werden zum Jahresende 2016 die Zahl von 4000 Personen. Die statistischen Wohnbedarfsprognosen untermauern diesen Trend auch für die Zukunft. Besonders im Segment des niedrigpreisigen Wohnraums ist die Unterversorgung problematisch hoch und muss behoben werden. Die Zahl der Wohnungen, die marktbedingt oder bewusst leer stehen, lag im Dezember 2015 nach Aussage von OB Kuhn zwischen 1000 und 3100, (Stuttgarter Zeitung, 4. Dezember 2015). Dies war im Dezember 2015 ein wesentlicher Grund, warum die Mehrheit des Gemeinderats die „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt Stuttgart“ verabschiedet hat. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Satzung zum Zweckentfremdungsverbot ist es Zeit, eine Bilanz vorzulegen und ggf. nachzujustieren.