(Foto: Wolfgang Rüter)
Die Verkaufsfrist für das Kaufangebot FRVK-137934 der Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) läuft am Freitag den 9. Dezember 2016 ab. Die Dringlichkeit wird damit begründet, dass es sich um ein denkmalgeschütztes Kulturdenkmal handelt. Das damit verbundene hohe öffentliche Interesse an dem historischen Gebäude in bester Stuttgarter Lage veranlasst uns dazu, eine dringliche Gemeinderatsentscheidung über den Kauf der Liegenschaft herbeizuführen.
Die BIMA bietet das denkmalgeschützte Gebäude in der Rommelstr.4 zum Verkauf an. Das 1910 als Offiziersspeiseanstalt (Offizierskasino) erbaute Gebäude in der Rommelstraße 4 in Stuttgart Hallschlag ist im Besitz des Bundes. Das vierstöckige Gebäude verfügt über 19 Räume, im Erd- und ersten Obergeschoss befinden sich 15 Büroräume, im Dachgeschoss vier. Durch das separat gelegene Treppenhaus besteht die Möglichkeit, das 1. Obergeschoss sowie das Dachgeschoss unabhängig vom Erdgeschoss zu nutzen. Das Offizierskasino steht auf einem knapp 3000 Quadratmeter großen Grundstück, zu dem 13 Parkplätze (sieben davon überdacht) gehören. Grundstück und Gebäude stehen unter Denkmalschutz, die Liegenschaft ist sogar ein Kulturdenkmal in Sachgesamtheit nach § 2 DGschG. Das Gelände ist mit Ver- und Entsorgungsleitungen voll erschlossen. Fernwärme-, Gas-, Wasser- und Stromversorgung sind vorhanden. Seit Ende 2012 steht das Gebäude in der Nähe des Römerkastells mit 1185 Quadratmetern Nutzfläche leer. Der Kaufpreis liegt bei 1,5 Millionen Euro.
Das Gebäude wurde offenbar von der BIMA dem Referat WFB bereits mehrfach privilegiert zum Kauf angeboten. Das WFB hat jedoch bisher abgelehnt, das Gebäude zu kaufen. Es handelt sich um ein Objekt, für das verschiedenste Nutzungen durch die Stadt sinnvoll sind. Von einer Nutzung als kulturelle bzw. soziale Begegnungsstätte (wie etwa ein Kommunales Filmhaus) bis hin zum Wohnen soll die Stadt die Verwendung des Gebäudes prüfen.
Es ist von hohem Interesse für die Stuttgarter Öffentlichkeit und den Stadtteil Hallschlag, sich das Gebäude durch einen Kauf für öffentlich wertvolle Zwecke zu sichern.
Wir beantragen: Der Gemeinderat beschließt am 8. Dezember 2016:
1 Die Stadt Stuttgart erwirbt das von der BIMA angebotene Gebäude (Flurstück Nr. 498).
2. Die Stadt Stuttgart prüft nach dem Erwerb, welche kulturelle bzw. soziale Nutzung (wie etwa ein Kommunales Filmhaus) oder ggf. die Schaffung von Wohnraum möglich ist.