Weil die Anekdote das Problem so schön veranschaulicht, sei sie hier vollumfänglich niedergeschrieben:
Vor kurzem ließ ich meine Schwimmbrille in einem städtischen Freibad liegen. Die Freude war nun groß, dass es auf den Internetseiten der Stuttgart Bäderbetriebe ein extra Formular gibt, in welchem man nach Fundsachen fahnden kann. Folgerichtig trug ich dort eine genau Beschreibung des Gegenstandes, Ort und Zeit des Verlustes sowie meine Kontaktdaten ein. Ernüchterung stellte sich dann am Folgetag ein, als per Mail vom zuständigen Leiter des Freibads geantwortet wurde (die Mail war vom Fundbüro mit Bitte um Bearbeitung dorthin weitergeleitet worden): Die Anfrage könne leider nicht beantwortet werden, da „fernmündlich“ keine Aussagen über Fundsachen erteilt werden dürften. Man solle doch persönlich vorbeikommen… (Schön, wenn die Brille abgegeben wurde, und man dann vor Ort gleich schwimmen kann – blöd, wenn das nicht der Fall ist, denn dann steht man ohne Brille im Schwimmbad.) Auch ein persönliches Telefonat mit dem Freibadleiter half nicht weiter, da dieser die Anweisung bekommen habe, keinerlei Hinweise zu erteilen. Hintergrund sei ein Rechtsstreit mit einem „findigen Anwalt“, infolgedessen nur noch persönlich vor Ort Auskünfte über Fundsachen gegeben werden könnten.
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
- Wozu dient das Fundsachenformular der Bäderbetriebe, wenn doch keine Antwort gegeben werden darf?
- Gibt es diese – wenig kundenfreundliche – Anweisung tatsächlich, dass elektronisch / fernmündlich keine Auskünfte gegeben werden dürfen?
3. Gab es den besagten Rechtsstreit tatsächlich und was hat es damit für eine Bewandtnis?
Christian Walter