SWSG: Zurück zum sozialen Auftrag, Mieterhöhungen für SWSG-Mieter jetzt zurück nehmen, Sanieren statt Abbrechen

Wir beantragen:

  1. Der Wirtschaftausschuss als Gesellschafterversammlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWSG beschließt, die bereits beschlossene und eingeplante Mieterhöhung für Mieter der SWSG zurückzunehmen.

1.1. Bei Wiedervermietungen wird die Miete nicht erhöht. Dies gilt sowohl für frei finanzierte Wohnungen als auch für Wohnungen  mit Satzungsmieten.

  1. Für alle vom Land geförderten und auslaufenden Mietpreisbindungen wird entsprechend den Möglichkeiten des aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramms eine Verlängerung der Förderung beantragt.

2.1. Für sämtliche Bauprojekte der SWSG aus dem Bauprogramm der SWSG werden Fördermittel aus dem      Landeswohnraumförderungsprogramm beantragt und in Anspruch genommen.

  1. Der Wirtschaftsausschuss als Gesellschafterversammlung beschließt,

3.1 von der SWSG in Erbbaupacht bewirtschaftete städtische Grundstücke der SWSG weiterhin in Erbaupacht zu überlassen und

3.2 vom Verkauf  dieser Grundstücke Abstand zu nehmen.

  1. Abbruch von bestehendem instandhaltungsfähigem preiswertem Wohnraum hat zu unterbleiben.

4.1. Die Bewertung „nicht instandhaltungsfähig, nicht erhaltenswürdig“ seitens der SWSG ist von der SWSG in öffentlicher Sitzung nachzuweisen.

4.2. Mieterbeteiligung: Mieter werden von der SWSG künftig nicht mehr vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern die SWSG wird dazu verpflichtet, für „Neubau nach Abriss-Projekten“ einen frühzeitigen Mieter-Beteiligungsprozess durchzuführen.

  1. Wir beantragen diesen Antrag auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschuss am 17.6.2016 zu setzen und zur Abstimmung zu stellen.

 

Begründung:

Angesichts der dramatisch steigenden Mietpreise sowohl bei den Angebots-, wie auch den Bestandsmieten in Stuttgart, kommt der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWSG eine besondere Verantwortung zu, eine Mietpreispolitik zu machen, die dämpfend auf die Mietenentwicklung wirkt.

Die von der SWSSG eingeplanten und beschlossenen Mieterhöhungen für Bestandsmieten bewirken dies nicht, im Gegenteil. Die SWSG partizipiert vielmehr damit von der unsozialen Entwicklung der Mieten am Markt.

Sie muss ihrem Auftrag gerecht werden, bezahlbaren Wohnraum vor allem für die Teile der Stuttgarter Bevölkerung bereit zu stellen, die wegen der Mietpreisentwicklung von Verdrängungsprozessen betroffen und bedroht sind.

Die turnusmäßige Mieterhöhung verbietet sich vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund der von der der SWSG erzielten Gewinne.

Dass die SWSG Mieterhöhungen für dringende Investitionen in den Wohnungsbau brauche, kann also nicht überzeugen. Sie ist deshalb rückgängig zu machen.

Durch den Kauf von Erbpachtgrundstücken von der Stadt fließen jährlich zweistellige aus den Mieten erwirtschaftete Geldsummen von der SWSG in den städtischen Haushalt.

Beim Bau mietpreisgebundener Wohnungen könnte die SWSG vom Land dafür 80% der Baukosten für null Prozent Zinsen finanziert bekommen. Weil insgesamt mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, als neue entstehen, muss sich die SWSG im Bauprogramm auf die Schaffung mietpreisgebundener Wohnungen konzentrieren.

 

Thomas Adler, Hannes Rockenbauch, Laura Halding-Hoppenheit, Guntrun Müller-Enßlin, Christoph Ozasek, Luigi Pantisano, Stefan Urbat, Christian Walter