Seit Anfang 2016 ist das erste Informationsfreiheitsgesetz neben dem Umweltinformationsgesetz in Baden-Württemberg in Kraft. Es wurde von der Verwaltung aufgrund Erfahrungen andernorts angenommen, dass gerade anfangs, kurz nach dem Inkrafttreten, besonders viele solche Anfragen gestellt wurden, mangels vorhergehender Möglichkeit.
Wir beantragen:
Einen Bericht über diese ersten Erfahrungen auf einer Sitzung des Reform- und Strukturausschusses im Herbst 2016.
Wir fragen:
- Wie viele Anfragen aufgrund des Gesetzes wurden in Stuttgart bis zu einem Stichtag im Sommer 2016 (z.B. 1.7.2016) gestellt?
- Wie viele davon wurden bis zur Berichterstattung beantwortet?
- Wie lange dauerte die Beantwortung dieser Anfragen im Durchschnitt und im längsten Fall?
- Wie hoch waren die dafür erhobenen Gebühren, insbesondere die höchste erhobene Gebühr (tatsächlich und angekündigt), der Durchschnitt derselben, der Durchschnitt der Gebühren von denen ohne Kostenvoranschlag (d.h. unter 200 Euro) bzw. von denen mit Gebührenvoranschlag?
- Wie viele Informationsfreiheitsanfragen wurden bei vorangehendem Kostenvoranschlag aufrecht erhalten?
- Wie hoch waren die angekündigten Gebühren bei aufrechterhaltenen bzw. zum Vergleich zurückgezogenen Informationsersuchen mit Gebührenankündigung oberhalb 200 Euro im Durchschnitt?
- Wie viele Anfragen (auch prozentual) wurden aufgrund von reklamierten Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten u.ä. zurückgewiesen?
- Wie viele Widersprüche gegen verweigerte Auskünfte wurden eingereicht und wie vielen davon wurde stattgegeben?
- Wie oft wurde gegen abgelehnte Auskunftsersuchen vor Gericht geklagt?
Stefan Urbat, Thomas Adler, Hannes Rockenbauch, Laura Halding-Hoppenheit, Guntrun Müller-Enßlin, Christoph Ozasek, Luigi Pantisano, Christian Walter