Antrag: Luftschadstoffbelastung durch verbindliche Maßnahmen reduzieren

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt fordert den Stuttgarter Gemeinderat auf,
1.in Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid und/oder Feinstaub umgehend verbindliche Regelungen für Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet zu erlassen. Dazu hat das Regierungspräsidium den Luftreinhalteplan umgehend anzupassen. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Ausgestaltung des Fahrverbots und etwaiger Ausnahmeregelungen. Ziel ist die deutliche Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Luftreinhaltung.
2. Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt fordert die Stadtverwaltung auf, wissenschaftlich gesicherte und tagesaktuelle Messergebnisse für Feinstaub- und Stickstoffdioxidemissionen an den Messpunkten zu erheben und zu veröffentlichen, und in dieser Hinsicht mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) Gespräche zu führen.
3. Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt fordert die Stadtverwaltung auf, in Zusammenarbeit mit dem Verband Region Stuttgart, an der städtischen Gemarkungsgrenze (insbesondere in Degerloch, Vaihingen, Bad Cannstatt / Fellbach, Unter- Obertürkheim / Esslingen und entlang der Schnellstraße Leonberg-Schattenring und Gerlingen- Schattenring an Haltestellen der Buslinie 92) zusätzliche Park&Ride-Flächen an den ÖPNV- & Schienenhaltepunkten herzustellen und die Vernetzung der Verkehrsmittel (Intermodalität) weiter voranzubringen.
4. Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt fordert die Stadtverwaltung auf, an Fahrverbotstagen mittels Verstärkerfahrten, dem Einsatz von Langzügen bei der Stadtbahn und Taktverdichtungen die Kapazität zur Personenbeförderung mit dem ÖPNV zu erhöhen und dazu den Vorstand der SSB mit der Umsetzung zu beauftragen. Gleichzeitig ist mit dem Land über eine Kostenerstattung zu verhandeln.
5. Da in unserem Stadtbezirk ein besonderer Handlungsbedarf an den Straßen Waiblinger Str., Nürnberger Str., Wilhelmstr., Mercedesstr., Schöne Str., Gnesener Str. und Augsburger Str. besteht, fordert der Bezirksbeirat das Technische Referat und das Referat für Städtebau und Umwelt auf, Maßnahmen und Programme zur Umgestaltung der Verkehrsflächen im Bezirksbeirat darzustellen, mit dem Ziel die Luftschadstoffbelastung in den angrenzenden Quartieren dauerhaft zu vermindern.
6. Der Bezirksbeirat bittet die Stadtklimatologie, in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW), über die Luftschadstoffbelastung im Bezirk zu berichten.

Begründung:
Die Luftschadstoffsituation in Stuttgart hat sich im Verlauf des vergangenen Jahres deutlich verschlechtert. Die Zahl der Überschreitungstage bei den Feinstaub-, aber insbesondere bei den Stickstoffdioxidwerten ist sprunghaft angestiegen. Es ist zu erwarten, dass die EU-Kommission das von Land und Stadt aufgelegte Maßnahmenpaket als unzureichend zurückweist und die Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik weiter vorantreiben wird. Erhebliche Strafzahlungen drohen, von 20 Millionen Euro / Jahr für Baden-Württemberg ist die Rede. Der aktuell gültige Luftreinhalteplan ist nicht geeignet, kurzfristig die Luftschadstoffbelastung so zu vermindern, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Ohne sofortige Fahrverbote für den Kfz-Verkehr ist diese andauernde Gesundheitsschädigung nicht auszuräumen. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) hat daher wegen offensichtlicher Untätigkeit Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Da die DUH bereits in Hessen und Bayern rechtskräftige Urteile erwirkt hat, ist von einem Erfolg dieser Klage auszugehen. Wir bedauern, dass die Landesregierung den Gesundheitsschutz so gering bewertet und bewährte Maßnahmen die in vielen europäischen Großstädten zum Einsatz kommen nicht zur Anwendung bringt. Bei dem Feinstaubalarm in Stuttgart in der Woche 18.-21. Januar hat sich bereits gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen den gewünschten Erfolg nicht bringen. Da sofortiger Handlungsbedarf besteht, unterstreichen wir mit den oben genannten Forderungen an den Gemeinderat und die Stadtverwaltung die Notwendigkeit die Menschen in unserem Stadtbezirk vor den erheblichen Gesundheitsgefahren durch Luftschadstoffe zu schützen. – Wir haben nur eine einzige Messstelle in der Waiblinger Str. und sie bringt auch keine tagesaktuellen Messwerte. Während des Feinstaubalarms im Januar 2016 hat sich die Notwendigkeit tagesaktueller Werte gezeigt.

Siegfried Deuschle,
Peter Pipiorke,
Dr. Helga Seyschab,
Kai Rouff,
Ulrike Schumacher,
Nikolai Kliewer