Antrag:
Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt fordert, dass das Flurgrundstück 1154/2 in seiner Gesamtheit als Gemeinbedarfsfläche erhalten bleibt und dem Dracheninsel e.V. als Betriebsfläche für den Aktivspielplatz zur Verfügung steht. Das Ballspielfeld auf demselben Flurstück wird weiterhin von der Öffentlichkeit genutzt und vom Garten- und Friedhofsamt verwaltet.
Die SWSG passt ihre Baupläne entsprechend an.
Begründung:
Das Flurgrundstück 1154/2 ist als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.
Im Bau- und Planungsrecht (Baugesetzbuch §5 und §9) ist geregelt, dass auf solchen Flächen nur Einrichtungen und Anlagen errichtet werden dürfen, die der Allgemeinheit dienen, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Kirchen oder kulturelle Einrichtungen.
Im Gebiet Hallschlag gibt es laut aktuellem Spielflächenleitplan eine Unterversorgung von 16,3 %.
Es fehlen also 2228m² Spielfläche.
Siegfried Deuschle
Peter Pipiorke
Dr. Helga Seyschab
Kai Ruoff Ulrike
Schumacher Nikolai Kliewer