Bereits 1984 wurde der Greutterwald, ein 151 Hektar großes Wald und Streuobstwiesengebiet zwischen Zuffenhausen und Weilimdorf unter Naturschutz gestellt. Im Jahre 2004 begann die Unterschutzstellung unter europäisches Naturschutzrecht. Der Greutterwald ist seither Teil des FFH-Gebietes* 7220-311 „Glemswald und Stuttgarter Bucht“.
Seit 1963 existiert ein Vertrag zwischen der Firma Standard Elektrik Lorenz AG und dem Tiefbauamt der Stadt Stuttgart, der die Befahrung des Vicinalweg 3 zwischen 6.30 Uhr und 8.00 Uhr und zwischen 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr für den motorisierten Individualverkehr (MIV) durch das Gebiet erlaubt. Während dieser Zeiten ist die Zufahrt zu einem Parkplatz, der von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma Porsche genutzt wird, möglich. Es ist vertraglich geregelt, dass die Stadt von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen darf, wenn dringende öffentliche Gründe oder polizeibehördliche Anordnungen es erfordern.
Wir meinen, dass es im Jahre 2016 mittlerweile genügend öffentliche Gründe gibt, um die Befahrung des Vicinalwegs 3 durch den MIV sofort zu beenden.
Der Greutterwald ist im dicht besiedelten Norden ein wertvolles Naherholungsgebiet und der Vicinalweg 3 ist eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen Zuffenhausen und Weilimdorf / Korntal. Außerdem wurde das Naturschutzrecht zwischenzeitlich verschärft und die Amphibienwanderung steht bevor.
Die meisten Amphibien die ihren Lebensraum im Greutterwald haben, müssen den Vicinalweg 3 queren, um an ihre Laichgewässer zu gelangen.
Am Dienstag, den 23.02.2016 wurden neben Grasfröschen auch 2 Exemplare des sehr seltenen und streng geschützten Springfrosches auf dem Vicinalweg 3 entdeckt. (FFH-Anhang IV, RL-BW 3 gefährdet). Die Artbestimmung wurde von Fachleuten bestätigt. Der Springfrosch ist auch eine Art des Zielartenkonzeptes BW sowie des 111-Arten-Korbs des Landes.
Die Springfroschpopulation wurde vor ca. 15 Jahren im Greutterwald mit 150 Exemplaren beziffert. Es ist davon auszugehen, dass die Population durch den Autoverkehr auf dem Vicinalweg 3 zwischenzeitlich weiter dezimiert wurde. Bei diesem geringen Bestand, kann der Verlust eines jeden Tieres zur Auslöschung des gesamten Bestandes beitragen. Deshalb ist Gefahr im Verzuge und durch die beginnende Amphibienwanderung eine sofortige Sperrung aus Artenschutzgründen angezeigt. Das dringende öffentliche Interesse des Naturschutzes wiegt mehr als das Recht, ein paar Minuten schneller am Arbeitsplatz anzukommen.
Zudem enthält der Vertrag zwischen der Stadt und der Firma Standard Elektrik Lorenz AG keine Rechtsnachfolge, so dass, und dies ist der Firma Porsche bekannt, kein Rechtsanspruch auf eine Durchfahrt besteht.
Da laut Aussagen der Firma Porsche, diese gar nicht auf das Durchfahrtsrecht besteht (Nordrundschau vom 24.2.2016) liegt das Heft zum Handeln also bei der Stadt Stuttgart!
Außerdem hat der Bezirksbeirat Weilimdorf schon zweimal die Schließung des Vicinalwegs 3 für den motorisierten Individualverkehr einstimmig gefordert.
Wir beantragen daher:
1. Der Vicinalweg 3 wird aus Artenschutzgründen sofort für die Dauer der Amphibienwanderzeit gesperrt.
2. Nach Vorliegen der Ergebnisse der laufenden artenschutzrechtlichen Untersuchungen im Gebiet Greutterwald wird über die dauerhafte Sperrung des Vicinalwegs 3 für den MIV entschieden.
* FFH-Gebiete sind Gebiete, die für das Schutzgebietssystem „Natura 2000“ auf Basis der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG und der Vogelschutzrichtlinie (vom 2. April 1979, 79/409/EWG) ausgewählt wurden. In diesen Richtlinien werden Arten und Lebensraumtypen genannt, welche besonders schützenswert sind und für die ein Schutzgebietsnetz aufgebaut werden soll.
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Clarissa Seitz (Bündnis 90/Die Grünen)