Eiermann-Campus als LEA nutzen

Eiermann-Campus als Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) nutzen – Leerstand zur Lösung der Wohnraumproblematik notfalls beschlagnahmen

1. Eiermann-Campus als Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) nutzen
In den Stuttgarter Nachrichten vom 29.07. wurde erstmals darüber berichtet, dass das Gelände des Bürgerhospitals als Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) für bis zu 650 Flüchtlinge im Gespräch ist. Eine diesbezügliche Anfrage des Landes wurde am gleichen Tag von Herrn EBM Föll in der Sitzung des Gemeinderats bestätigt. Die Stadt Stuttgart hat sich nun aber dafür entschieden, das Bürgerhospital selbst zur Unterbringung von mehreren hundert Flüchtlingen zu nutzen. Stattdessen werden nun Nebenhallen der Schleyerhalle zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt, noch bevor diese einen Antrag auf Asyl in einer Erstaufnahmeeinrichtung stellen können. Dies führt schon jetzt zu unhaltbaren Situationen und zu berechtigten Protesten auf Seiten der dort untergebrachten Flüchtlinge.
Wir als Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS erkennen weiterhin die Notwendigkeit an, dass die Landeshauptstadt Stuttgart das Land Baden-Württemberg bei der Schaffung von neuen LEA-Kapazitäten nach Kräften unterstützen muss. Der Ausbau der Kapazität – von derzeit 9.000 auf bis zu 20.000 – wurde schließlich auch von Seiten der Kommunen gefordert. Auf dem Stuttgarter Stadtgebiet sind weitsichtige und umfassende Lösungen vorhanden, wenn denn der Wille zum entschiedenen Handeln da ist.

Deshalb beantragen wir:

1a: Die Stadt Stuttgart schlägt dem zuständigen Ministerium für Integration des Landes Baden-Württemberg vor, auf dem
Eiermann-Campus eine LEA einzurichten.

1b: Die Verwaltung stellt dar, welche rechtlichen Möglichkeiten vorliegen, um das Gelände (für eben diesen Zweck) in die
öffentliche Hand zu überführen und notfalls das Gelände zu beschlagnahmen
. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass
durch den Erwerb der weitere Verfall der denkmalgeschützten Gebäudes gestoppt werden kann.

1c: Die Verwaltung erstellt zudem Planungen, wie auf dem Gelände parallel ein Kreativ- und Gründerzentrum entstehen
kann, um günstige Räume für Startups, Künstler_innen und Kulturschaffende
zu schaffen.

1d: Die Verwaltung erstellt Planungen für eine gute Anbindung des Eiermann-Campus an den ÖPNV um das Stadtzentrum
besser zu erreichen.

Begründung: Alleine aufgrund der Größe des Eiermann-Campus stellt das Gelände eine umfassende Lösung dar. Die Stadt Stuttgart könnte dort einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Pläne des Landes leisten. Entsprechende Sanierungen und eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sind natürlich Voraussetzungen, um das Gelände als LEA zu entwickeln. Im Sinne einer sinnvollen Weiterentwicklung und gemischten Nutzung des Geländes sollte die Verwaltung außerdem die Möglichkeiten darstellen, zusätzlich zu einer LEA auch Startups auf dem Gelände unterzubringen. Diese könnten sich dort weiter ausdehnen, falls die Flüchtlingszahl eines Tages wieder abnehmen würde. Der Stuttgarter Ableger des Bundesverbands der Startups weist schon länger darauf hin, dass geförderte Flächen für Startup-Unternehmen Mangelware sind und Stuttgart hier möglicherweise eine Entwicklung verpasst.

2. Leerstand beschlagnahmen zur Lösung der Wohnraumproblematik
Im Bürgerhospital wurden diese Woche die ersten zusätzlichen Flüchtlinge untergebracht. Damit verlässt die Stadt den bisherigen „Stuttgarter Weg“, welcher eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge vorsieht, mit klaren Obergrenzen die eine Anzahl von maximal 250 Flüchtlingen pro Standort vorsieht. Im Bürgerhospital werden nun fast 900 Flüchtlinge untergebracht. Ein Vorgehen von Seiten der Stadt, hinter der weiterhin keine langfristige Planung zur Unterbringung von Flüchtlingen zu erkennen ist. Herr EBM Föll kündigt zudem in seiner PM am 17.08. eine weitere „Tranche“ an Flüchtlingsunterbringungen für den Herbst an. Es zeichnet sich ab, dass wir in den nächsten Jahren nicht weniger Flüchtlinge in Stuttgart aufnehmen müssen sondern mehr.
Das grundsätzliche Problem der Wohnraumknappheit bleibt weiterhin ungelöst und ungeplant. Ein Zustand der ebenfalls entschiedenes Handeln bedarf.

Deshalb beantragen wir zusätzlich:

2a: Die Stadt Stuttgart schafft auf dem Gelände des Bürgerhospitals studentischen und sozialen Wohnraum in dem auch
Flüchtlinge
mit bereits erteiltem Aufenthaltsstatus unterkommen.

2b: Die Stadt Stuttgart legt dem Gemeinderat eine Satzung für ein Zweckentfremdungsverbot zum Beschluss vor.

2c: Die Stadt Stuttgart tritt schon jetzt mit Eigentümer_innen von leerstehenden Gebäuden und Wohnungen in Kontakt und
erläutert die Folgen einer Zweckentfremdung die auch eine Beschlagnahme/Enteignung des Wohneigentums
vorsieht
. (z.B.: Diplomatensiedlung, Hausmannstr. 4-8)

Begründung: Der Mangel an Wohnraum ist ein großes Thema in der Stadt Stuttgart und darf im Rahmen der Diskussion um die drängende Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen nicht aus den Augen verloren werden. Aktuelle Zahlen untermauern, dass bei der Schaffung von Wohnraum ein riesiger Bedarf besteht: So verzeichnete das Studierendenwerk Stuttgart auf seiner Warteliste für Studentenwohnheime zuletzt 6.000 (!) junge Menschen, die nicht mit den vorhandenen Kapazitäten versorgt werden konnten. Mehrere tausend Bürger_innen stehen in Stuttgart zudem seit Jahren auf Wartelisten für Sozialwohnungen oder bezahlbaren Wohnraum, darunter zunehmend Menschen aus den sogenannten „besonderen Bedarfsgruppen“. Zudem ergab eine Auskunft des Sozialamts (Hr. Spatz), dass bereits 440 Flüchtlinge einen solchen Aufenthaltsstatus besitzen, mit dem sie die kommunalen Flüchtlingsunterkünfte dauerhaft verlassen könnten – würden sie entsprechenden Wohnraum finden. Gleichzeitig stehen laut einer im Wochenmagazin DIE ZEIT veröffentlichen Studie (http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/fluechtlinge-verteilung-quote) in Stuttgart 1,83 kommunale Wohnungen pro 1000 Einwohner_innen leer.
Vor diesem Hintergrund scheint es geboten, das Bürgerhospital nicht ausschließlich als Flüchtlingsunterbringung zu entwickeln. Idealerweise könnte dort eine gemischte Siedlung aus studentischem Wohnen und der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen erfolgen. Da sich das Studierendenwerk für derartige Konzepte durchaus aufgeschlossen gezeigt hat, sollte die Stadt diesen Partner unbedingt einbeziehen. Zusätzlich sollte beim vorhandenen Leerstand konsequent eine Lösung gefunden werden die zu mehr Wohnraum für alle Bürger_innen in der Stadt Stuttgart führt, notfalls mit der Beschlagnahme des Wohneigentums.

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS