Der seit Mitte 2013 geltende Betreuungsschlüssel für Flüchtlinge von 1:136 war bereits in der Vergangenheit äußerst knapp bemessen. Die Mitarbeiter_innen der Betreuungsorganisationen konnten den Migrant_innen trotz enormer Arbeitsleistung und Engagement kaum gerecht werden. Mit der Verkürzung des Arbeitsverbots für Asylbewerber auf 3 Monate, kommen zusätzliche Anforderungen zur beruflichen Integration der Flüchtlinge auf die Sozialpädagog_innen hinzu. Nach Aussagen von Verantwortlichen der Betreuungsorganisationen, kommen zunehmend Anfragen von Unternehmen, die Interesse an der Einstellung von Flüchtlingen mit bestimmten Qualifikationsprofilen bekunden. Somit müssen von den Betreuer_innen die beruflichen Profile der Flüchtlinge herausgearbeitet werden und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Betriebe abgeglichen werden.
Im März 2015 hatte unsere Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS zusammen mit der SPD zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels nachgefragt (Antrag Nr. 96/2015) und den bis dato unterbliebenen Verbesserungsvorschlag der Verwaltung bis Ende Mai erbeten. Ob die Verwaltung für den Doppelhaushalt 2016/2017 eine Verbesserung des Schlüssels auf 1:120 vorschlagen wird, ist noch ungeklärt. Angesichts der o.g. Anforderungen ist eine Verbesserung – und zwar 1:100 – jetzt aber sofort geboten. Auch die Betreuungsorganisationen hatten bereits Ende 2014 darauf hingewiesen und Gespräche mit der Verwaltung aufgenommen mit dem Ziel, den Betreuungsschlüssel bereits 2015 auf 1:100 zu verbessern.
Anfang des Jahres wurde uns mitgeteilt, dass die von den Betreuungsorganisationen eingeforderte Verbesserung des Betreuungsschlüssels für 2015 unterjährig nicht möglich sei, weil in der Deckungsreserve nicht mehr genug Geld sei. Dem stehen nun aber die Zahlen des Nachtragshaushaltsplans 2015 (GRDrs 433/2015) gegenüber, die eine Verbesserung noch in 2015 möglich machen.
Neben der Unterkunft ist die soziale Betreuung, die die fünf Betreuungsorganisationen auftragsgemäß leisten, gleichermaßen wichtig. Die Notwendigkeit einer weiteren Verbesserung der Betreuungsschlüssel ist für eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge sowie die Entlastung des Personals der Betreuungsorganisationen dringend geboten. So wurde zum Beispiel auch vom Kreistag des Landkreises Esslingen der Zuschuss von Finanzmitteln beschlossen, um einen Betreuungsschlüssel von 1:100 umzusetzen. Dieser Betreuungsschlüssel bezieht sich auf die professionelle Betreuung der Flüchtlinge durch Sozialpädagog_innen.
Deshalb beantragen wir:
Die für eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1:100 erforderlichen Mittel werden bereits im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2015 zur Verfügung gestellt.
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS