Anpassung Mietobergrenzen für ALG-II-BezieherInnen

Die Anpassung der Mietobergrenzen an den aktuellen Mietspiegel sollte nach zwei Jahren erfolgen. Die letzte Anpassung und Information des Sozialamtes über geltende Mietobergrenzen erfolgte zum 1.1.2013.
Angesichts des großen Andrangs auf bezahlbarem Wohnraum in Stuttgart ist es für ALG-II-Bezieher_Innen kaum noch möglich, Wohnungen zu finden, die unter den bestehenden Mietobergrenzen vermietet werden. Die bereits zuvor angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt verschärft sich mit der wachsenden Zahl von (anerkannten) Flüchtlingen nach Abschluss ihres Asylverfahrens und Kontigentflüchtlingen.

Wir bitten daher um Auskunft

1.    bis wann vom Sozialamt die neuen Mietobergrenzen herausgegeben werden,
2.    ob diese dann rückwirkend zum 1.1.2015 wirken,
3.    ob in hinreichendem Umfang Wohnraum zu den ermittelten Obergrenzen auf dem lokalen Wohnungsmarkt vorhanden ist. (Diese Prüfung entspricht einer Vorgabe des Bundessozialgerichts zur Ermittlung eines „schlüssigen Konzepts“.)

Wir beantragen:

1.    die neuen Mietobergrenzen umgehend an den aktuellen Mietspiegel anzupassen, sofern bisher noch keine Anpassung erfolgt ist.
2.    eine Übersicht über das Angebot an Wohnungen, für die ermittelten Mietobergrenzen.

Fraktionsgemeinschaft