TTIP: entmündigte Kommunen?

Beteiligungsrechte_LandeshauptstadtStuttgart@flickr

Vor Kurzem veröffentlichte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten, dessen Inhalt es in sich hat: nach – unverbindlicher – Meinung des Autors dürfen sich kommunale Gremien in keiner Form mit internationalen Freihandelsabkommen befassen oder gar darüber beschließen. Dies sei insbesondere in Bundesländern wie Baden-Württemberg aufgrund ihrer Gemeindeordnung rechtswidrig.

Nun bestreitet niemand die erhebliche Eingriffstiefe solcher Abkommen in die durch Grundgesetz Artikel 28 garantierte Kommunale Selbstverwaltung. Dennoch sollen die kommunalen Vertreter stillhalten und die absehbaren massiven Eingriffe durch internationale, private Schiedsgerichte von Wirtschaftsanwälten einfach hinnehmen?
Gerade Vergaben, insbesondere durch das Grundgesetz besonders geschützter Gemeingüter wie Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung, würden mit diesem Abkommen zu einem Spielball internationaler Konzerne, die nach Belieben Staaten und weitere staatliche Akteure verklagen könnten, falls sie durch dortige Regelungen oder Entscheidungen ihre erwarteten Gewinne geschmälert sehen; Rekommunalisierung soll ganz verboten werden!

Völlige Intransparenz der Verhandlungen
Dass die Öffentlichkeit überhaupt etwas von Details dieser Vertragsverhandlungen erfuhr, lag nur an ein paar Leuten im engsten Umfeld der Verhandlungen, die Details über Enthüllungsplattformen veröffentlichen ließen. Klares Ziel der Vertreter internationaler, überwiegend US-Konzerne, ist hier so wenig wie möglich an Klarheit und Mitbestimmung der Bevölkerungen zuzulassen, um sich undemokratische Vorteile und Möglichkeiten zu verschaffen.
Wir sagen definitiv Nein zu solchen Ansätzen wie TTIP, TISA, CETA!