Antrag vom 19.03.2015 Nr. 93/2015
Die Bahn will erst dann ihr Brandschutzkonzept vorlegen, wenn das Eisenbahnbundesamt dies genehmigt hat, so ließ es der DB-Brandschutzexperte der Bahn, Herr Bieger verlauten. Ja, dann ist es jedoch bereits genehmigt, was sollte dann der UTA noch an Anregungen durchsetzen?
Dabei war die Beschlusslage im UTA eine andere: Im Jahr 2013 versprach die DB, ihr Brandschutzkonzept im Frühjahr 2014 vorzulegen. Und BM Hahn sagte zu, dass bei dieser Vorstellung auch der Vertreter der S21-Kritiker, Herr Dr. Engelhardt, mit dabei sein dürfte und Rederecht bekäme.
Wir fordern: Die Bahn stellt ihr Brandschutzkonzept im UTA vor, und zwar zeitnah. Herr Dr. Engelhardt wird dazu ebenfalls eingeladen.