Antrag vom 30.01.2015 Nr. 19/2015
Der Verkauf von Personalwohnungen vor einigen Jahren ging einher mit der Zusage, dass dem Personal im Klinikum weiterhin rund 1.000 Wohneinheiten zur Verfügung stehen werden.
Bereits im Wirtschaftsplan des Klinikums für die Jahre 2012/2013 wurden 2 Mio. Euro zur Sanierung bestehender Wohnungen bereit gestellt.
Im 4-seitigen Vertrag (zwischen LHS/KS/Personalrat KS/ver.di Stuttgart) vom November 2011 wurde niedergelegt, dass die Dienstvereinbarung zu den Personalwohngebäuden bis Mitte 2013 einvernehmlich überarbeitet wird.
Im Krankenhausausschuss wurde immer wieder erklärt, dass die Verhandlungen zur Übernahme und zum Betrieb der Personalwohnungen durch die Städtische Wohnungs- und Städtebaugesellschaft SWSG auch nach vielfältigen Gesprächsrunden nicht zu einem Ergebnis geführt hätten, da die Personalwohnungen unter die Tarifbindung fielen und daher die Mieteinnahmen unter der Kostenmiete lägen. Dies führe dazu, dass die SWSG diesen Wohnraum nicht wirtschaftlich zur Verfügung stellen könnte.
Aus Gründen der Personalgewinnung und des Personalerhalt ist es jedoch erforderlich, dass das Klinikum Stuttgart über einen ausreichenden Bestand von Personalwohnungen verfügt. Durch die Konzentration des Klinikums auf zwei Standorte, sowie dem damit einhergehenden weiteren Verlust von bestehenden Personalwohnungen, ist eine Neuorientierung und Neustrukturierung notwendig.
Das Klinikum kann eine Grundsanierung des Bestandes an Wohnungen und einen Neubau auf Grund der eigenen wirtschaftlich extrem schwierigen Situation jedoch nicht ohne zusätzliche Mittel stemmen. Da die Stadt mit der Städtischen Wohnungs- und Städtebaugesellschaft SWSG ein Unternehmen hat, dessen Geschäftszweck in der Sanierung und dem Neubau von Wohngebäuden liegt, scheint es wirtschaftlich sinnvoller, die Aufgabe des Erhalts und Neubaus von Personalwohnungen des Klinikums Stuttgart der SWSG zu übertragen, möglicherweise auch mit zusätzlichen städtischen Mitteln.
Wir beantragen:
Das Thema Personalwohnungen Klinikum wird am 24.04.2015 auf die Tagesordnung des Krankenhausausschusses gesetzt.
- Das Klinikum legt differenziert dar, welchen Wohnraum für welche Mitarbeitergruppe es zur Personalgewinnung und Erhaltung zwingend benötigt. Es wird unterschieden nach Wohnraum mit Tarifbindung und ohne Tarifbindung.
- Der Personalrat schildert aus seiner Sicht den Bedarf an Wohnraum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Die SWSG stellt das bisher erarbeitete Konzept vor und legt dar, welche Gründe einer wirtschaftlichen Umsetzung der Maßnahmen zum Erhalt und Neubau des Wohnraums entgegenstehen und beziffert die ggf. notwendigen zusätzlichen Mittel für den unter 1. beschriebenen Wohnraum.
- Es wird dargestellt, ob und – wenn ja – aus welchen Gründen ein geldwerter Vorteil für die MieterInnen von Personalwohnungen entsteht und in welcher Form steuerrechtliche Belange berührt werden.