Antrag vom 04.11.2014 Nr. 325/2014
Die Landesregierung hat mit dem novellierten Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) einen Schritt nach vorn zur Verbesserung der Mitspracherechte der Beschäftigten gemacht. Die mit dem LPVG verbesserten Freistellungsregelungen für Personalräte führen im Bundesländervergleich Baden-Württemberg vom Tabellenschluss ins Mittelfeld.
Verbesserte Freistellungsregelungen erfordern für die zusätzlich freigestellten Personalratsmitglieder eine adäquate Nachbesetzung in ihren Herkunftsbereichen. Geschieht dies nicht, hat dies schädliche Konsequenzen:
- indem der Arbeitsdruck auf die Teams unzumutbar erhöht wird, was sich wegen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für die Mitarbeiter verbieten sollte
- oder die Dienstleistungsqualität für die Bürger wird verschlechtert, weil die für die Aufgabenerledigung erforderliche Personaldecke nicht mehr vorhanden ist
- oder die Intention des novellierten LPVG, mit besseren Personalratsfreistellungen den Mitbestimmungsrechten der Beschäftigten höheres Gewicht zu geben, werden unterlaufen – indem Personalräte die Freistellungen gar nicht erst nicht in Anspruch nehmen und so ihren Wählerauftrag nicht umfänglich erfüllen können.
Die Nachbesetzung aller durch die Freistellungsregelungen des LPVG freigestellten Personalratsmitglieder in ihren Herkunftsbereichen ist deshalb zwingend erforderlich, eine unterschiedliche Behandlung von Freistellungen für Gesamtpersonalrat und örtliche Personalräte nicht sachgerecht. Von Freiburg über Mannheim und Ulm bis Heilbronn wird dies so gesehen und praktiziert.
Wir beantragen deshalb:
Die Freistellungen von Mitgliedern des Gesamtpersonalrats und der örtlichen Personalräte werden vollständig nachbesetzt.
Analog zur Verfahrensweise GRDrs 98/2000 wird die Verwaltung ermächtigt, „im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Freistellung von Personalräten und Personalrätinnen bei den Ämtern Personal einzustellen“.
Stellungnahme zum Antrag (03.12.2014):
Erledigt im Verwaltungsauschuss (Nr. 385)