Wir beantragen folgende Antragspunkte im Ausschuss für Klima und Umwelt, vor der Vergabe der Stände für den Weihnachtsmarkt 2025, zur Beschlussfassung aufzurufen:
- Die Verwaltung und die Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart werden aufgefordert Veranstalter*innen und Beschicker*innen des Weihnachtsmarkts künftig keine öffentlichen Flächen mehr zum Zweck der Unterhaltung mit lebenden Tieren zur Verfügung zu stellen.
- Die Genehmigungsbehörde wird gebeten, die Normes des Tierschutzgesetzes restriktiv anzuwenden und der Vermeidung von Tierleid besonderes Gewicht beizumessen.
- Die Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart wird aufgefordert, stattdessen Tierfreies Unterhaltungsprogramm zu ermöglichen, beispielsweise durch den Einsatz von Holzrequisiten oder Krippenspiele mit Schauspieler*innen oder eine begehbare Krippe für Kinder, die diese – nicht kommerziell – zum Spielen nutzen können.
Begründung
Esel, Schafe und Lämmer in der lebenden Krippe fehlt der artgerechte Auslauf. Zusätzlich setzen die Menschenmassen, Fotos und Geräusche die Tiere enormen Stress aus. Die Landestierschutzbeauftrage von Baden-Württemberg, Julia Stubenbord, hält lebende Krippen für „nicht mehr zeitgemäß“ und findet „das sollten die Gemeinden nicht mehr zulassen“. [Q1] Die gesundheitlichen Gefahren durch ggfs. falsches Füttern durch Besucher*innen und der Stress der nicht artgerechten Haltung der Tiere sollte uns endlich dazu anhalten, das Tierschutzgesetz auf dem Weihnachtsmarkt einzuhalten. Diese Krippen sind nicht mehr zeitgemäß. Lämmer sind äußerst empfindlich und auf eine ruhige Umgebung angewiesen. Sie benötigen Schutz, Wärme und eine stressfreie Umgebung. Schafe sind Fluchttiere, die in großen Herden Leben, auf Weihnachtsmärkten wird diese Gruppendynamik und ihr Drang nach Individualdistanz zerstört. Rückzugsmöglichkeiten sind für die sozialen Herdentiere besonders wichtig. Sie fühlen sich nicht sicher, wenn jemand ihre persönlichen Grenzen überschreitet. Esel wandern täglich bis zu 17km und brauchen engen Kontakt zu ihren Artgenossen und stabile soziale Gruppen. Einzelhaltung von Eseln ist nicht artgemäß [Q2] und verstößt gegen die Grundsätze des Tierschutzgesetzes. Zu den Alternativen: Es gibt zwar eine Krippe mit Holzfiguren, eingehaust in Glas direkt neben dem Weihnachtsbaum, diese geht allerdings ziemlich unter und wird einer Krippe nicht gerecht. Wir können uns anstelle der lebenden Krippe viel besser ein Tier-freies Programm / Projekt vorstellen beispielsweise durch den Einsatz von Holzrequisiten oder Krippenspiele mit Schauspieler*innen oder eine begehbare Krippe, die Kinder – nicht kommerziell – zum Spielen nutzen können.
Q1: https://www.ardmediathek.de/video/swr-aktuell-baden-wuerttemberg/sendung- 19-30-uhr-vom-4-12-2024/swr-bw/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIxNTYxNzM
Q2: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/tier schutz_allgemein/haltung-von-eseln-179172.html