Viele Menschen in Stuttgart sind von Mietwucher betroffen. Dabei sind die steigenden Mietkosten eine enorme Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenshaltungskosten kaum zu bewältigen sind. Angesichts des wachsenden Wohnungsmangels haben Mieter*innen häufig keine andere Wahl, als überteuerte Mieten zu zahlen. Viele Mieten liegen dabei weit über den erlaubten Grenzen des Mietspiegels. Das spaltet unsere Stadt.
Es gibt jedoch bereits ein Instrument gegen überteuerte Mieten. Und zwar den § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes, der Mietwucher als Ordnungswidrigkeit einstuft, wenn die verlangte Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aktuell gibt es eine Stadt in Deutschland, Frankfurt am Main, die diesen Paragraphen erfolgreich anwendet. Mit knapp 1.400 verfolgten Fällen und Rückzahlungen von insgesamt 419.000 Euro allein im Zeitraum von 2020 bis 2022 hat sich das Instrument dort bewährt.
Diesem Beispiel muss Stuttgart folgen und Personalstellen in der Verwaltung schaffen, die Mietpreisüberhöhung und Mietwucher konsequent verfolgen. Nach einem eingeübten Verfahren können gütliche Einigungen erreicht, sowie Bußgelder eingetrieben und überhöhte Mieten an die Betroffenen zurückgezahlt werden. Die Verfolgung durch die Stadt hat den Vorteil, dass Mieter*innen nicht persönlich auf zivilrechtlichem Wege in eine ungleiche Konfrontation mit ihrem*ihrer Vermieter*in gehen müssen, um an ihr Recht zu kommen. Stuttgart muss daher den § 5 WiStG nutzen.