Wir fragen an:
- Wie viele der Landeshauptstadt Stuttgart angemieteten Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten und Menschen in schwierigen Lebenslagen standen durchschnittlich wie lange leer?
Wie viele standen hiervon:
- Drei, sechs, neun und zwölf Monate leer?
- Wie viele Einheiten standen länger als zwölf Monate leer?
- Was sind die Gründe für diesen Leerstand?
- Wie hoch sind die Kosten pro Jahr für die Anmietung von leerstehenden Immobilien?
- Was plant die Verwaltung am Vorgehen zu ändern, dass der Leerstand in bereits angemieteten Immobilien verkürzt werden kann?
- Wir hatten bereits im Jahr 2018, also vor mehr als fünf Jahren eine Anfrage und einen Antrag zu einem städtischen Liegenschaftsbericht mit Monitoring gefordert, warum haben wir bis heute keine Antwort erhalten? (Vgl. 336/2018, sowie 871 Tage danach, warum die Anfrage nicht beantwortet wurde, Antrag Nr. 110/2021)
Wir beantragen:
Die unverzügliche Bearbeitung des Antrages Nr. 336/2018:
- Die Verwaltung erarbeitet unter Beteiligung des Gemeinderats ein Konzept für einen Liegenschaftsbericht der Stadt Stuttgart, der folgende Informationen enthalten sollte:
- Aus dem Liegenschaftsbericht geht hervor wie groß der Anteil der Flächen nach Nutzung für Wohnen, Gewerbe, Land-/Forstwirtschaft, Naherholung/Parks, Verkehr und sonstigen baulichen Anlagen ist.
- Der Liegenschaftsbericht gibt Auskunft darüber, welche Flächen in welcher Größenordnung in den letzten 10 Jahren verkauft bzw. angekauft wurden und wie sich das Einnahmen-/Ausgabenverhältnis entwickelte.
- Er enthält Informationen darüber, welche Liegenschaften von der Stadt (incl. SWSG, Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften) an wen zu welchem Zweck (Wohnen, Gewerbe etc.) vermietet/verpachtet wurden.
- Der Liegenschaftsbericht enthält Informationen über Lage, Größe und baulichem Zustand der einzelnen Immobilien in städtischen Besitz unter Angabe der jeweiligen Nutzung.
- Er enthält zudem Aussagen über Flächen, Raumzahlen, Wohnungen, Häuser und Container, die die Stadt Stuttgart von Privaten Eigentümern angemietet hat und zu welchen Konditionen dies erfolgt (Preis, Dauer des Mietverhältnisses, Befristungen). Es muss daraus hervorgehen für welche Zwecke (Ämterbedarf, Fürsorgeunterkünfte, Wohnraum für städt. Personal, Beratungseinrichtungen etc.) angemietet wird und für welches Amt/Eigenbetrieb/Freien Träger etc. angemietet wird.
In besonderen Fällen sollte dargestellt werden, zu welche Bedingungen sich die Stadt – über den Mietzins hinaus – in den Mietverträgen verpflichtet hat (z.B. zur Betreiberhaftung/ wer ist zu Renovierungen/Sanierungen verpflichtet?)
- Welche Kosten sind der Stadt für die Anmietung von Immobilien insgesamt entstanden.
- Der Liegenschaftsbericht enthält Aussagen über mittel- und langfristige Bedarfe an Immobilien, die sich für die diversen Ämter, Eigen- und Versorgungsbetriebe, Schulen, Kitas etc. abzeichnen
- aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen,
- aufgrund von Prognosen zum Bevölkerungswachstum,
- aufgrund absehbarer umfangreicher Gebäudesanierungen, die größere Interimslösungen erforderlich machen.
- Der Liegenschaftsbericht zeigt auf, wo die geltenden städtischen Raumstandards eingehalten bzw. nicht eingehalten werden können. Mittels einer Kennzahl wird ein Ranking zum Raumbedarf/bestehender Raumnot erstellt. Ein gewichtiger Indikator dafür muss die zur Verfügung stehende Quadratmeterzahl pro Arbeits- und Ausbildungsplatz sein.
- Der Liegenschaftsbericht enthält Aussagen über den baulichen Zustand städtischer Liegenschaften, insbesondere hinsichtlich des Sicherheitsaspekts/Statik. Es wird anhand der Analyse von Baumängeln ein Ranking hinsichtlich der Dringlichkeit anstehender Sanierungsarbeiten erstellt.
- Der Liegenschaftsbericht gibt Auskunft darüber, welche Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig zum Bau, zur Anmietung, zum Kauf und zur Instandhaltung von Immobilien geplant sind.
Begründung:
In der Stuttgarter Zeitung vom 29.11.2023 („Stadt mietet Haus für Geflüchtete – und keiner darf einziehen“) war zu lesen, dass die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) Immobilien für geflüchtete Menschen anmietet, die Mieten auch zahlt, ohne aber Menschen in diese Wohnungen einziehen zu lassen. In einem ausführlich beschriebenen Fall der Zeitung, stand die genannte Wohnung über ein Jahr lang leer, wobei aber monatlich 1.100 € Mietgeld geleistet wurden, letztendlich wurde der Mietvertrag vom Vermieter gekündigt, damit der Leerstand beendet werden kann.
Städtischer Leerstand nimmt auch anderen Menschen möglichen Wohnraum weg. Durch die Anmietung von Wohnraum, ohne eine zeitnahe Belegung anzustreben, sperrt die Stadt diesen Wohnraum für mögliche Mieter:innen und verschärft damit die Krise auf dem Mietwohnungsmarkt. Nicht zu erwähnen, dass jahrelange Mietzahlungen für leerstehende Immobilien ein Paradebeispiel für Steuerverschwendung ist.
Es zeigt sich aber, dass kein Interesse von der Verwaltungsspitze an einer Änderung der Situation besteht, allein dass über Jahre unsere Anfragen und Anträge nicht bearbeitet werden spricht Bände. Angesichts der Tatsache, dass laut § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart folgendes gilt: „Schriftliche Anfragen beantwortet der Oberbürgermeister grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder bei referatsübergreifenden Vorgängen innerhalb von sechs Wochen,“ kann eine Überschreitung in diesem Maße schlicht und ergreifend nur noch als Missachtung des Hauptorgans respektive unserer Fraktion interpretiert werden. Das immer gleiche Mantra vom fehlenden Personal kann aber nun nach Jahren dieses Zustandes nicht mehr akzeptiert werden, hierbei liegt die Schuld nicht beim Personal, sondern beim deutlichen Unwillen der Verwaltungsspitze, auch nur Minimales an dieser Situation zu ändern. In mehreren Anläufen haben wir versucht mit unseren Anträgen und Anfragen (Bspw.: Nr. 336/2018, 110/2021) die Situation zu entschärfen, doch bis jetzt ist nichts passiert. Es zeigt sich mehr denn je, dass diese Verwaltungsspitze nicht imstande ist, sich der essentiellen Probleme der Stuttgarter Stadtbevölkerung zu widmen, trotz einer maximal erhöhten Zulage für die Verwaltungsspitze. Der Druck auf die Bevölkerung, eine bezahlbare Wohnung zu finden steigt von Jahr und muss endlich abgemindert werden, ohne dass einzelne Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt werden.