Neue Maßnahmen zur Personalgewinnung und –erhaltung – Einführung eines Zentralbudgets für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Begründung/Erläuterung:

Die Stadtverwaltung befindet sich im Übergang zu einem gesamtstädtischen betrieblichen Gesundheitsmanagement. Dieses bündelt unter seinem Dach die drei Säulen des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Arbeitsschutzgesetz), des betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX) sowie der freiwilligen betrieblichen Gesundheitsförderung.

Um diese fest in die betrieblichen Prozesse in allen Dienststellen zentral und dezentral zu integrieren ist über die drei Säulen hinaus eine Gesundheits- und Präventionskultur erforderlich, welche in enger Kooperation und im Netzwerk mit innerbetrieblichen Partnern gestaltet und weiterentwickelt werden soll. Das betriebliche Gesundheitsmanagement soll nicht nur den Erhalt der Arbeitsfähigkeit in den Ämtern und Eigenbetrieben sicherstellen, sondern einen erlebbaren Mehrwert leisten für die Mitarbeitenden und somit für die Attraktivität der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als Arbeitgeberin.

Die Weiterentwicklung erfolgt nicht nur fachspezifisch in den drei Säulen, sondern wird flankiert durch übergreifende Aktivitäten zum Aufbau einer Kultur von Prävention und Gesundheit in der LHS. Um in den nächsten Jahren die erforderlichen Schritte zu tun sind daher außer dem hier beantragten Zentralbudget weitere Bedarfe über die jeweils zugehörigen Planungswege angemeldet. Diese betreffen die Digitalisierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Beschaffung von Software und Projektmanagement für die ca. 3-jährige Implementierung in allen Ämtern und Eigenbetrieben), sowie die Professionalisierung des zentralen BGM (fachspezifische Aus- und Weiterbildung).

Das Gesamtprojekt „Von der betrieblichen Gesundheitsförderung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement“ wird in der separaten haushaltsrelevanten Mitteilungsvorlage GRDrs 349/2023 ausführlicher erläutert und mit den zugehörigen Positionen aus allen vier Teilhaushalten (IMP-Planung, Stellenplanung, Kostenstellenplanung sowie Planung Personalgewinnung und Personalerhaltung) zusammenfassend dargestellt.

Wir beantragen:

  1. Für das Betriebliche Gesundheitsmanagement werden im Doppelhausalt 24/25 Sachkosten in Höhe von: 675.000 € jährlich eingestellt (jeweils für 2024 und 2025)

Kosten: 2024: 675 000 € // 2025: 675 000 €