Begründung/Erläuterung:
Für die Lfd Nr. 960, 965 und 970:
Beantragt wird eine noch nicht bekannte Anzahl von Stellen (jedoch mindestens 4,0 Stellen) für die Sachbearbeitung Gehaltsabrechnung in Besoldungsgruppe A9 mD für die Dienststelle Gehalt, Personalkosten und Lohnsteuer Competence Center (LCC) der Abteilung Personalservice des Haupt- und Personalamtes. Die Stellen werden beantragt aufgrund erheblicher Arbeitsvermehrung, die nicht mehr aufgefangen werden können (Ziff. 1.3.3 GA-Stellenplan). Als weiteres Schaffungskriterium ist die Erfüllung neuer, zwingender gesetzlicher Vorschriften und tarifrechtlicher Vereinbarungen zutreffend (Ziff. 1.3.1 GA-Stellenplan).
Die Anzahl der Beschäftigten bei der LHS ist in der Zeit vom 30.6.2019 bis 30.6.2023 um 1656 Mitarbeitende gestiegen. Der aktuelle Stellenschlüssel der Bezügeabrechnung beträgt 1:640. Aufgrund steigender gesetzlicher Anforderungen im Bereich der sog. maschinellen Meldungen (EEL, ElStam) und Tarifverhandlungen mit komplexen Konstellationen, politische Entscheidungen aufgrund Krisen (z. B. Energiepreispauschale), stadteigene Zulagenarten, die übertariflich beschlossen werden, sind die Mitarbeitenden in der Gehaltssachbearbeitung mehr als je zuvor gefordert.
Die Reaktionszeiten verkürzen sich sehr stark. Umsetzungen müssen innerhalb weniger Tage erfolgen. Zusätzlich müssen diese zwingend die Einführung neuer Prozesse begleiten in Bezug auf Fehlzeitenmeldungen, Abwesenheiten und Organisationsmanagement, die sich direkt auf ihr Aufgabengebiet auswirken. Ein Beispiel dafür ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder auch die neuen Abwesenheitsarten durch das Infektionsschutzgesetz sowie die Umsetzung der Kurzarbeit, Umsetzung der Besoldungsreform BaWü zum 01.12.2022, Umsetzung zahlreicher tariflicher Änderungen mit komplexen Regelungen (SuE Tarifvertragsergebnis, Fachkräftezulagen, Regenerationstage), steigende Anforderungen nach korrekter steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Umsetzung zahlreicher Incentives. Seit Einführung von dvv.Personal in 2012 sind die Aufgaben der Sachbearbeiter*innen in der Bezügeabrechnung viel umfassender, selbstständiger und komplexer geworden. Sämtliche elektronisch eingespielten Werte wie Steuerklasse, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Entgeltdaten in der Sozialversicherung, Stufensteigerungen, Stufenhemmungen usw. müssen von den Sachbearbeitenden eigenständig überprüft und überwacht werden. Hinzu kommen die steigenden Anforderungen an die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Abwicklung sowie in der Zusatzversorgung. Dadurch ist der Stellenschlüssel von 1:640 nicht mehr zu halten und muss überprüft und gesenkt werden. Im Dezember 2022 bearbeitet die Dienststelle Gehalt, Personalkosten und Lohnsteuer Competence Center (LCC) monatlich 17.000 Abrechnungsfälle.
Laut Auszug aus dem Prüfungsbericht zur örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.08.2019 (Seite 5, GZ: 14-2.1/2019-3021) „besitzt die Tätigkeit des Sachgebietes der Bezügeabrechnung für die Stadt eine wesentliche Bedeutung, u.a. in finanzieller Hinsicht: rd. 21 % der ordentlichen Aufwendungen“. Im Ergebnis wird angeführt, dass „die Notwendigkeit systematisierter Abläufe sich auch in den Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV und der Lohnsteuer-Außenprüfung“ zeigen. Ausführlich wird auf notwendige IKS-Maßnahmen und zusätzlich weitere manuelle Maßnahmen abgestellt, die lediglich mit einer ausreichenden Personalausstattung umsetzbar sind. Bei Ablehnung der Stelle können folglich die o. g. Aufgaben nicht umgesetzt werden. Zudem werden gesundheitliche Einschränkungen bei den Mitarbeitenden riskiert. Ein Organisationsverschulden ist nicht mehr auszuschließen.
Die Mitarbeitervertretung fordert seit 2019 eine Überprüfung des Fallzahlenteilers (Beschluss ist 10 Jahre her!), eine Anrechnung der geplanten Stellenschaffungen des nächsten Stellenplans (zwei Jahre voraus) und die Möglichkeit, Stellen überlappend zu besetzen, um einen Wissenstransfer und die Einarbeitung abzusichern. All dies ist mit der Forderung nach 4,0 Stellenanteilen keineswegs umgesetzt.
Wir beantragen die Schaffung von mindestens 4,0 Stellenanteile für die unten genannten fortlaufenden Stellenziffern
Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:
lfd. Nr. *) | Schaffung (Stellenzahl) |
Änderung KW Vermerk (Stellenzahl) |
Organisa-tionseinheit
bzw. Stellen- |
Funktions- bezeichnung / Anlass |
Stellenwert
(EG oder Bes.-Gr.) |
KW-Vermerk bisher | KW-Vermerk neu |
Begründung |
960 | xx | 10-5.3 | Bezügerechner/-in Sachbearbeitung Gehaltsabrechnung |
A9 mD/
EG 8 |
Gehaltsabrechnung, steigende gesetzliche Anforderungen und steigende Mitarbeiterzahl | |||
965 | xx | 10-5.3 | Bezügerechner/-in Sachbearbeitung Gehaltsabrechnung |
A9 mD/
EG 8 |
Gehaltsabrechnung, steigende gesetzliche Anforderungen und steigende Mitarbeiterzahl
TeilhabechancenG/ SGB I |
|||
970 | xx | 10-5.3 | Bezügerechner/-in Sachbearbeitung Gehaltsabrechnung |
A9 mD/
EG 8 |
dito |
*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)