Schulsozialarbeit weiterentwickeln und ausweiten

Begründung/Erläuterung:

GRDrs 160/2023

Die Aufgabe der Schulsozialarbeit ist es, sozialer Benachteiligung bei jungen Menschen wirksam zu begegnen. In den letzten Jahren waren die Herausforderungen für Kinder und Jugendliche sehr groß. Die Schulsozialarbeit bietet eine niedrigschwellige Ansprechperson für Schüler:innen, der sie innerhalb und außerhalb der Schule begegnen können. Die Schulsozialarbeit ist in den Schulen anerkannt und findet in enger Abstimmung mit dem Lehrkörper statt. Schulsozialarbeit wird inzwischen als Qualitätsmerkmal einer Schule gesehen. Das Angebot der Schulsozialarbeit ist mittlerweile unverzichtbar und sollte gleichwertig von Grund- bis zu Berufsschulen ausgebaut werden.

Wir beantragen:

  1. Sach- und Personalmittel zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an Allgemeinbildenden Schulen. Insbesondere Ausweitung der Schulsozialarbeit auf alle 5 verbliebenen Grundschulen ohne eine Schulsozialarbeit. (siehe GRDs 160/2023, A 1-3)

Kosten 2024: 381.845 € // 2025: 452.723 € // 2026 ff: 452.723 €

  1. Sach- und Personalmittel zur Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit an Berufschulen. (siehe GRDs 160/2023, B 1-2)

Kosten 2024: 34.219 € // 2025: 83.838 € // 2026 ff: 83.838 €

  1. Sach- und Personalmittel zur Weiterentwicklung der Träger in der Schulsozialarbeit (siehe GRDs 160/2023, C 1-3)

Kosten 2024: 553.442 € // 2025: 585.152 € // 2026 ff: 585.152 €

  1. Sach- und Personalmittel zur Einrichtung von Arbeitsplätzen bei der Neuaufnahme von Schulstandorten (siehe GRDs 160/2023, C 4)

Kosten 2024: 45.000 €

  1. Die Übernahme von 100% der Kosten für Schulsozialarbeit / Jugendsozialarbeit für die Träger cjd, DAA, inab und IN VIA und die damit verbundene Streichung des derzeitigen Eigenanteils der Träger in Höhe von 2,5% des Aufwands.

Kosten: von der Kämmerei zu beziffern