Begründung/Erläuterung:
GRDrs. 496/2023
Ab dem Jahr 2026 wird es einen Rechtsanspruch auf die Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder geben. Beginnend mit der 1. Klasse und dann fortfolgend in den Jahren bis zur 4. Klasse. Seit 2011 baut die Stadt Stuttgart flächendeckend die Angebote für Ganztagsgrundschulen aus. Aufgrund dieses vorausschauenden Vorgehens kann in Stuttgart der Rechtsanspruch mit dem bestehenden Angebot erfüllt werden. Dennoch steht Stuttgart vor der gravierenden Herausforderung bei der Gewinnung von Fachkräften, um das Angebot zu erhalten und auszubauen. Personal muss gehalten und neu gewonnen werden, dazu bedarf es zusätzlicher Mittel.
Wir beantragen:
- Sach- und Personalmittel zur Fachkräftegewinnung in der Schulkindbetreuung.
Kosten 2024: 361.000 € // 2025: 1.052.000 € // 2026 ff: 1.052.000 €