Begründung/Erläuterung:
Zu 1 und 2. Sachbearbeiter Neue Aufgaben durch das Biodiversitätsverstärkungsgesetz und Novellierung Landesnaturschutzgesetz (lfd Nr. 5625)
Neue Aufgaben durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz und die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes machen zwei neue Stellen notwendig. Die Verwaltungsspitze hat jedoch nur jeweils 0,5 Stellenanteile bewilligt, die Fachverwaltung hat aber 1,0 Stellenanteile gefordert. Diese Stellenanteile sind haushaltsneutral, weil sie extern gefördert werden. Aus Kostengründen nur die Hälfte der notwendigen Stellenanteile zu schaffen, ist nicht sachgerecht.
Zu 3. Sachbearbeter Technische Sachbearbeitung im Bereich Gewässerökologie und Hochwasserschutz (lfd. Nr. 5640)
Für die technische Sachbearbeitung im Bereich Gewässerökologie und Hochwasserschutz hat die Verwaltungsspitze nur 0,6 Stellenanteile bewilligt – die Fachverwaltung hat aber 1,2 Stellen beantragt. Die fachlich notwendigen Stellen sind zu schaffen und nicht nur pauschal die Hälfte.
Wir beantragen:
- 1,0 Stellen Sachbearbeiter EG 12 (Stellennummer 36-2.2) (lfd. Nr. 5625)
- 1,0 Stellen Sachbearbeiter EG 12 (Stellennummer 36.2.3) (lfd. Nr. 5625)
- 1,20 Stellen Sachbearbeiter EG 12 (Stellennummer 26-3.62) (lfd. Nr. 5640)