Begründung/Erläuterung:
GRDrs 559/2023
Barrierefreiheit in Stuttgart leben – Alltag ohne Hindernisse // 1.1 Mobilität verbessern
Ausrüstung der Lichtsignalanlagen mit taktilen und akustischen Elementen
Werden Lichtsignalanlagen (LSA) umgebaut oder erneuert, werden bereits heute die Be- lange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Die LSA erhalten taktile und akus- tische Einrichtungen, dank denen blinde und sehbehinderte Menschen Straßen sicher überqueren können. Hierdurch entstehen bei der LSA-Technik Mehrkosten von ca. 30 %. Diese Mehrkosten wurden bisher aus dem Tiefbauamtshaushalt finanziert. Das Tiefbau- amt wird daher zum Haushaltsplan 2024/2025 eine Erhöhung der LSA-Pauschale um
400.000 EUR anmelden, um die LSA mit taktilen und akustischen Elementen auszurüsten.
Wir beantragen:
- Für die Umrüstung der Lichtsignalanlagen zur Barrierefreiheit zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 400.000 EUR nach GRDrs 559/2023 in den Haushalt einzustellen
Kosten: 2024: 400 000 € // 2025: 400 000 € // 2026: 400 000 € // 2027: 400 000 € // 2028: 400 000 € //