Überlassung ungenutzter oder untergenutzter städtischer Gebäude und Grundstücke

Begründung/Erläuterung:

Die Stadt Stuttgart ist Eigentümerin zahlreicher Immobilien, die sich für die – teils sogar kurzfristige – Schaffung von Wohnraum eignen, die jedoch für an Rendite orientierte oder auf Rendite angewiesene Akteure uninteressant sind. Nach ihrer Überlassung an Genossenschaften zur Entwicklung und Sanierung kann in kurzer Zeit Leerstand beseitigt und Wohnraum geschaffen werden. Gleichzeitig werden Einnahmen für die Stadt generiert. Die Überlassung in Pacht oder Erbbaurecht folgt dem übergeordneten und von anderen Kommunen bereits seit langem und nachhaltig erfolgreich verfolgten politischen Ziel, den städtische Immobilienbestand zu halten und zu mehren, um deren dauerhafte Nutzung im Sinne der gesamten Stadtgesellschaft zu sichern. Die Überlassung in Pacht oder Erbbaurecht schafft dauerhafte Einnahmen für die Stadt. Die Stadt kann privatvertraglich dauerhaft Einfluss auf die Nutzung als Wohnraum und deren Bedingungen nehmen. Ferner vereinfacht die Überlassung in Pacht oder Erbbaurecht für junge Wohnungsgenossenschaften die Finanzierung ganz erheblich.

Wir beantragen:

Die Verwaltung

  1. identifiziert ungenutzte oder untergenutzte städtische Immobilien, in denen Wohnraum geschaffen oder wiederhergestellt werden kann;
  2. geht dabei auf Hinweise und Anregungen von Wohnungsgenossenschaften ein und arbeitet mit diesen zusammen;
  3. räumt den Wohnungsgenossenschaften einen angemessenen Zeitraum zur Entwicklung von Wohnprojekten in den identifizierten städtischen Immobilien ein;
  4. überlässt identifizierte ungenutzte oder untergenutzte städtische Immobilien Wohnungsgenossenschaften in Pacht oder Erbbaurecht;
  5. setzt Vorgenanntes sofort und vorrangig um;
  6. entwirft eine entsprechende Satzung für ein einfaches und effizientes Verfahren zur Verstetigung und dauerhaften Umsetzung des Vorgenannten.
  7. Die Stadt erhält hierfür an 40 Prozent des entstehenden Wohnraums Belegungsrechte.

Die nötigen Mittel sind von der Verwaltung zu beziffern.