Begründung/Erläuterung:
Derzeit gibt es im Stadtgebiet Stuttgart vier Milieuschutzsatzungen. Aktuell läuft die Voruntersuchung für eine eventuell fünfte Milieuschutzsatzung im Leonhardsviertel. Zur Beurteilung, inwieweit eine Milieuschutzsatzung für ein Gebiet in Betracht kommt, bedarf es einer Voruntersuchung. Die Voruntersuchung wird ausgeschrieben und extern durchgeführt.
Gerade in Großstädten wie Stuttgart steigen die Mieten seit Jahren stark an. Die Folge: Menschen mit geringeren Einkommen können sich eine Wohnung nicht leisten und alteingesessene Mieter:innen werden verdrängt.
Mit Hilfe der Milieuschutzsatzungen sind bauliche Maßnahmen und Modernisierungsvorhaben steuerbar, die über den allgemein üblichen Ausstattungsstandard hinausgehen und nicht als bauordnungsrechtliche Mindestanforderungen bzw. energetische Nachrüstungspflichten berücksichtigt werden müssen. In Berlin haben die sozialen Erhaltungssatzungen dazu geführt, dass die Versagung von Maßnahmen zur Veränderung von Wohnungsgrößen sich dämpfend auf die Bautätigkeit in den Gebieten ausgewirkt.
Jetzt schlägt die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage GRDrs 474/2023 – im Gegensatz zu der Vorlage von 2021 – nur noch eine Untersuchung pro Haushaltsjahr vor. In der Vorlage 498/2021 waren zwei Untersuchungen vorgeschlagen und auch im letzten Haushalt so beschlossen worden. An dem damaligen eigenen Anspruch der Verwaltungen möchten wir uns auch gerne zukünftig orientieren.
Wir beantragen:
- Damit künftig bei der Abteilung Stadterneuerung und Wohnbauentwicklung (61-8) pro Haushaltsjahr zwei Gebiete untersucht werden können, sind hierfür jeweils 000 EUR erforderlich.
- Einen Bericht über die Bewertung der bereits bestehenden Milieuschutzsatzungen.
- Ein Bericht, warum der Beschluss vom Haushalt 2021/2022 nicht umgesetzt wurde.
Kosten: 2024: 200 000 € // 2025: 200 000 €