Fonds zum Erwerb von Immobilien im Streubesitz

Begründung/Erläuterung:

Der Erwerb von Immobilien im Streubesitz ermöglicht der Stadt, eine stabilisierende Rolle auf dem lokalen Mietwohnungsmarkt einzunehmen. Dies kann helfen Preisspekulationen einzudämmen und langfristig bezahlbaren Wohnraum zu gewährleisten. Des Weiteren bietet der Erwerb von Immobilien im Streubesitz die Möglichkeit, verschiedene Wohnformen zu unterstützen und soziale Durchmischung zu fördern. Zudem kann die Stadt durch den Erwerb von Immobilien die Kontrolle über die Mietpreise ausüben. Dies ermöglicht es, Mietobergrenzen festzulegen und sicherzustellen, dass Wohnraum für eine breite Bevölkerungsschicht bezahlbar bleibt. Langfristig könnte der Erwerb von Immobilien im Streubesitz zu finanziellen Einsparungen für die Gesellschaft führen, da im Rahmen des Bezuges von Transferleistungen, die Zahlung von teuren Mieten an renditeorientierte Vermieter:innen wegfallen könnte. Nicht zuletzt bietet der Besitz von Immobilien der Stadt die Möglichkeit, gezielt Stadtentwicklungsprojekte umzusetzen und die Stadtstruktur im Sinne der Gemeinwohlziele zu gestalten.

 Wir beantragen:

  1. Einen Fonds von 20 Mio. EUR ab dem Jahr 2024 zum Ankauf von Immobilien im Streubesitz, sowie das nötige Personal zum Erwerb und zur Bewirtschaftung dieser.

Kosten: 2024: 20 Mio. € // 2025: 20 Mio. € 2026: 20 Mio. € // 2027: 20 Mio. € // 2028: 20 Mio. €