Umsetzung Neukonzeption Fürsorgeunterkünfte: Wie ist der Stand?

Wir fragen:

  1. Wie hat sich die Situation der Fürsorgeunterkünfte analog zur Anlage 5 der GRDrs 648/2020 in den Jahren 2020, 2021 und 2022 entwickelt:
    • Wie hoch ist und war die Belegung / Auslastungsquote / Leerstand der Fürsorgeunterkünfte in Zweckbauten sowie in gestreuten Wohneinheiten?
    • Wie viele Menschen wurden in ein reguläres Mietverhältnis vermittelt?
    • Wie hoch ist die durchschnittliche Wohndauer in den Fürsorgeunterkünften?
  2. In der Anlage 5 „Umsetzung der Neukonzeption für die Fürsorgeunterkünfte (FUK) –Bericht über die Jahre 2016 bis 2019“ der Drucksache 648/2020 „Die Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe 2021 – Grundlagen und Ziele“ wird auf Seite elf der Bedarf nach einer Ausweitung des Angebots an Fürsorgeunterkünften ausformuliert, gleichzeitig werden aber auf den vorigen Seiten Ziele formuliert; insbesondere, die Reduktion der Anzahl, sowie der Kosten der Fürsorgeunterkünfte:

2.1 Warum sollen die Fürsorgeunterkünfte reduziert werden?

2.2. Wie soll die Reduktion der Anzahl an Fürsorgeunterkünften kompensiert werden?

2.3 Die Zustände an und in den Gebäuden der Fürsorgeunterkünfte sind teilweise katastrophal, mindestens aber Substandard. Wie ist eine Kostenreduktion trotz Inflation und nötiger Investitionen in die Gebäude miteinander vereinbar?

  1. Die Zahl der außerhalb von Fürsorgeunterkünften untergebrachten Personen in Hotels und Interimswohnungen steigt seit Jahren kontinuierlich an:

3.1 Wie verhalten sich die Kosten der Unterbringung. Ist eine Hotel-/Interimsunter-bringung im Vergleich zu einer von der SWSG bewirtschafteten Unterkunft teurer? Wenn ja, wie viel?

3.2 Ist eine sozialpädagogische Betreuung der Menschen in einer Hotel-/Interims-unterbringung im gleichen Maße möglich, wie in regulären Fürsorgeunterkünften?

  1. Grundsätzlich soll eine Unterbringung in einer Fürsorgeunterkunft nur für einen begrenzten Zeitraum stattfinden, bis die persönlichen Probleme überwunden sind. Da aber der Stuttgarter Mietwohnungsmarkt sehr angespannt ist, finden immer weniger Menschen bezahlbaren Wohnraum. Aufgrund dessen verlängern sich die Zeiten, in denen insbesondere Familien in solchen Unterkünften leben müssen:

4.1 Stellt die Stadt sicher, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche ausreichenden Platz für einen Schreibtisch für Schularbeiten zur Verfügung haben?

4.2 Werden den Kindern bzw. Jugendlichen entsprechende Möbel zur Erledigung der Schulaufgaben und für die Aufbewahrung von Unterlagen, Schulbüchern etc. zur Verfügung gestellt?

Begründung:

Der Mietwohnungsmarkt in Stuttgart ist angespannt und ein Ende dieser Situation ist nicht in Sicht. Der Zahl an bezahlbaren Mietwohnungen nimmt beständig ab, während die Inflation die Situation noch weiter verschärft. Für Menschen, welche sich in besonderen wohnlichen Notlagen befinden, wie bspw. eine drohende Obdachlosigkeit, stehen die sogenannten Fürsorgeunterkünfte zur Verfügung. Diese sind eigentlich nur für eine kurze Unterbringung gedacht, bis die wohnlichen- oder auch persönlichen Probleme geregelt sind. Seit Jahren zeichnet sich aber kein echter politischer Wille der Stuttgarter Kommunalpolitik ab, die Bevölkerung mit bezahlbarem Mietwohnraum zu versorgen, da die Profitinteressen der Investor:innen Vorrang haben. Aus diesem Grund wird die Konkurrenz unter den Wohnungssuchenden immer größer. Hierbei ziehen meist die Schwächsten der Gesellschaft den Kürzeren. Die Belegungsquote in den Fürsorgeunterkünften liegt seit Jahren kontinuierlich bei nahezu 100 %, dies muss als Signal gewertet werden, insbesondere unter den aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen den Fürsorgeunterkünften ein größeres Augenmerk zu schenken, auszubauen und auf einen menschenwürdigen Stand zu heben. Ein völlig falsches Signal wäre nun, die Anzahl der Unterkünfte zu reduzieren und noch mehr in Hotels unterzubringen, was letztendlich auch abgefeimten Hoteliers die Möglichkeit bietet, mittels Steuergeldern auf dem Rücken der Menschen Profite zu erwirtschaften.