Endenergieverbrauch senken und Anteil an erneuerbaren Energien steigern Änderungsantrag zu GRDrs 397/2022 „Klimaneutralität 2035“

Wir beantragen, der Beschlusspunkt 1 der Vorlage GRDrs 397/2022 „Klimaneutralität 2035“ wird wie folgt geändert:

  • „Bis 2030 wird der CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 80 % reduziert, bis 2035 um 95%. Der Endenergieverbrauch wird gegenüber 1990 bis 2030 um 40% reduziert, bis 2035 um 50%. Der Ausbau erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch wird bis zum Jahr 2030 auf einen Zielwert von 80% und bis 2035 auf 100% gesetzt.“

Begründung:

Mit dem Ziel, im Jahr 2035 klimaneutral sein zu wollen, korrigiert die Landeshauptstadt Stuttgart ihr Klimaziel und setzt sich ein deutlich ehrgeizigeres Ziel als bislang. Zum Einhalten der Klimaziele von Paris braucht es neben der Formulierung eines Zieljahrs jetzt aber auch konkrete (Zwischen-) ziele. Einerseits muss der Endenergieverbrauch in Stuttgart – verglichen mit dem Basisjahr 1990) in mehreren Schritten deutlich sinken, damit im Jahr 2035 die Klimaneutralität erreicht werden kann. Hier plädieren wir für das Zwischenziel im Jahr 2030 mit einem Minus von 40 Prozent und im Zieljahr 2035 von 50 Prozent. Mit anderen Worten: der Energieverbrauch in der gesamten Stadt muss weiter deutlich gesenkt werden. Der verbleibende Endenergieverbrauch muss bis 2030 zu 80% und bis 2035 zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen kommen.