Wir beantragen:
- Eine Berichterstattung von Vertreter:innen des Lenkungskreises (insb. der Stadt, des Verbands Region Stuttgart, des Landes Baden-Württemberg und der Bahn AG) sowie eine Stellungnahme der Anrainer entlang der Gäubahn zur geplanten Sperrung und Außerbetriebnahme der Panoramabahn im zuständigen Ausschuss des Gemeinderats.
- Eine Stellungnahme der o.g. Beteiligten, was mit der Panoramabahn in Zukunft geschehen soll.
- Eine Stellungnahme der o.g. Beteiligten, wie eine durchgehende Anbindung an den Stuttgarter Hauptbahnhof umgesetzt werden kann.
- Eine schriftliche Erklärung der Vertreter:innen des Lenkungskreises an die Gemeinden südlich von Stuttgart, warum die Gäubahn über Jahre hinweg und ohne Not von dem Stuttgarter Hauptbahnhof abgeschnitten werden soll.
Begründung:
Ein Mangel an Ankündigungen war in Sachen Panoramabahn / Gäubahn nicht zu konstatieren. Der Stuttgarter Oberbürgermeister kündigte vollmundig an, „(…) dass sich Vertreter von Land, Stadt und Region Stuttgart sowie Bahn und Bund bald über die Zukunft der Gäubahn verständigen“, wie es in einem Bericht der Stuttgarter Zeitung am 12. März 2021 hieß (OB Nopper fordert Gäubahn-Gipfel“) Von einem „Gäubahn-Gipfel“ war die Rede. 447 Tage (Stichtag: 2. Juni 2022) nach dieser Ankündigung ist in Sachen Gäubahn-Gipfel genau nichts passiert. Damit reiht sich die Gäubahn in die unrühmliche Reihe von Chefsachen ein, bei denen nichts passiert. Dabei ist die Frage der Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Hauptbahnhof von zentraler verkehrspolitischer Bedeutung. Einerseits für die Verbindung Stuttgart-Singen/Konstanz/Zürich, andererseits ist die Panoramabahn die wichtige Ausweichstrecke für den Stammast der Stuttgarter S-Bahn zwischen Hauptbahnhof und Vaihingen. Eine Unterbrechung dieser Strecke wäre eine verkehrspolitische Torheit, die niemandem südlich von Stuttgart und ebenso wenig S-Bahn-Fahrgästen vermittelbar wäre. Die Bahn AG – seit Jahren insbesondere durch das Projekt Stuttgart 21 berüchtigt für verkehrstechnische Torheiten – hat nun laut eines Medienberichts angekündigt, sie wolle in Vaihingen Prellböcke „als Gleisabschluss“ aufstellen lassen und habe „kein Interesse“ an einem Weiterbetrieb der Panoramabahn. Das selbe Unternehmen betreibt im Verkehrsverbund Stuttgart die S-Bahn und müsste allein deswegen ein vitales Interesse an einem Weiterbetrieb der Panoramabahn haben – hat sie aber offenkundig nicht. Zudem steht noch die Frage im Raum, ob es der Bahn AG überhaupt rechtlich erlaubt ist, die Panoramabahn still zu legen oder ob eine Betriebspflicht greift.
Die mittlerweile übliche Verweigerungshaltung der Bahn AG, zu zentralen eisenbahntechnischen Entwicklungen im Stuttgarter Gemeinderat berichten zu wollen, hindert uns nicht daran, einen Bericht aller Beteiligten zum Thema Gäubahn im zuständigen Ausschuss des Gemeinderats zu fordern. Stadt, Land, Region, Bahn AG und Vertreter:innen des Bundes sollen endlich öffentlich für Klarheit sorgen, was mit der Panoramabahn passieren soll. Zudem sollen sich alle Beteiligten erklären, wie sie zu einer Unterbrechung der Anbindung der Gäubahn zu einem Stuttgarter Hauptbahnhof stehen, wie eine Sperrung über Jahre (Jahrzehnte) gerechtfertigt werden soll. Die jetzt offenbar geplante Sperrung ist und bleibt eine direkte Auswirkung der katastrophal schlechten Verkehrsplanung, die schon immer Teil des Projekts Stuttgart 21 war, und deren Auswirkungen jetzt erlebbar werden. Ein durchgehender Anschluss der Bahnstrecke Stuttgart Hauptbahnhof- Zürich muss Prämisse jeder Verkehrsplanung sein. Wer den Fildermurks (Bauabschnitt 1.3b) durch einen überteuerten, unnötigen Tunnel (Pfaffensteigtunnel) ersetzen will, muss auch dafür Sorge tragen, dass die bestehende Eisenbahnverbindung von Hauptbahnhof zu Hauptbahnhof durchgehend erhalten bleibt. Mit den jetzigen Plänen wird vorsätzlich ein Verkehrsinfarkt herbeigeführt, der niemanden zum Umstieg auf die Bahn motivieren wird.