Immer noch steht im derzeit gültigen Transsexuellengesetz (TSG) eine geschlechtsangleichende Operation zur Änderung des Geschlechtseintrags einer Person als Voraussetzung. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor ungefähr zehn Jahren entscheiden, dass der Personenstand auch ohne geschlechtsangleichende Operationen geändert werden kann. Unangebracht sind auch die vom TSG verwendeten Begrifflichkeiten und die Pflicht psychologische Gutachten vorzuweisen. Ebenso problematisch sind die hohen Kosten für Gutachter und Gericht und das Festhalten an nur zwei Geschlechtern.
Ende 2018 sollte mit der Änderung des Personenstandsgesetzes teilweise Abhilfe geschaffen werden. Ein Geschlechtseintrag zu „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ wurde damit für intergeschlechtliche Menschen ohne Gerichtsverfahren möglich, eine ärztliche Bescheinigung ist nötig.
Das Verfahren läuft nicht vor Gericht, sondern im Standesamt ab und ist finanziell günstiger. Doch die Standesämter lehnen Anträge von trans* Menschen ab, da sie öfter die Auffassung vertreten, nur bei intergeschlechtlichen Personen läge eine „Variante der Geschlechtsentwicklung“ vor, wie es vom PStG formuliert wird.
Daher müssen die trans*geschlechtlichen Menschen weiter auf das TSG zurückgreifen. Das veraltete TSG muss durch ein modernes Personenstandsgesetz ersetzt werden bei denen weder intergeschlechtliche noch trans* Menschen Diskriminierungen erfahren.
Wichtig ist, dass wir unsere komplette Verwaltung und insbesondere die Standesämter und Ärzte in Stuttgart zu den Themen Trans* und geschlechtliche Vielfalt intensiv schulen und sensibilisieren, damit ein vielfältiges, diskriminierungsfreies und buntes Miteinander für alle in Stuttgart möglich ist.