Mehr braucht mehr – Tarifforderungen der Sozial- und Erziehungsberufe unterstützen

Wir beantragen:

  • Die Stadtverwaltung in ihrer Funktion als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband unterstützt bei den anstehenden Tarifverhandlungen der Sozial- und Erzieherberufe die Forderungen der Beschäftigten, vertreten durch die Gewerkschaft ver.di.

Begründung:

Die Tarifverhandlungen in den Soziale- und Erzieherberufen wurden im März 2020 coronabedingt unterbrochen. Am 25. Februar 2022 nehmen die Tarifparteien die Gespräche nun wieder auf. Die Beschäftigten fordern bei den anstehenden Tarifverhandlungen eine Verbesserung der belastenden Arbeitsbedingungen, eine finanzielle Aufwertung der Arbeit und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel.

Nicht erst seit Corona ist die sogenannte Systemrelevanz der Sozial- und Erzieherberufe bekannt. Gleichzeitig herrscht ein großer Mangel an Fachkräften, beispielsweise in den städtischen Kitas. Viele Angebote können kaum aufrechterhalten, geschweige denn ausgebaut werden. Ergänzend zu den vielen schon laufenden Maßnahmen zur Unterstützung und zum Erhalt der Fachkräfte in den städtischen Einrichtungen ist es notwendig, Fachkräfte in den Sozial- und Erzieher:innenberufen besser zu bezahlen.

Die Stadt Stuttgart hat als Mitglied in Kommunalen Arbeitgeberverband die Möglichkeit die Forderungen der Beschäftigten zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zu leisten zur Gewinnung und zum Erhalt von Sozialarbeiter:innen und Erzieher:innen.

Konkret fordern die Beschäftigten vertreten durch die Gewerkschaft ver.di folgende 11 Punkte:

1. Verbesserung der Eingruppierungs­merkmale, insbeson­dere durch
– Eingruppierung der Tätigkeit der Kinder­ pfleger:in/ Sozialassis­tent:in in die EG S 4

– Reguläre Eingruppie­rung der Erzieher:in in die EG S 8b
– Abbildung der päda­gogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag

  1. Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten im Bereich der Sozialarbeit durch

Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus sowie Ausbringen neuer Merkmale für die Schulsozialarbeit.

  1. Schaffung weiterer Merkmale ab EG S 17 für Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Leitungstätigkeit
  2. Anpassung der Stufen­laufzeiten an die all­ gemeinen Regelungen und Öffnung der Stu­fen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial­ und Erziehungs­dienst
  3. Anpassung der Eingruppierung der Kita­Leitungen an die vorhandenen Anforderungen
  4. Stellvertretende Leitungen verbindlich vorsehen und Festle­gung der Mindestein­gruppierung in die EG S 11a
  1. Anpassung der Bedin­gungen, vor allem unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anfor­derungen durch das Bundesteilhabegesetz durch z. B.

– Aufnahme der Berufs­bezeichnungen Arbeits­erzieher:in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits-­ und Berufsförderung (gFAB) und der Fach­kraft zur Arbeits­- und Berufsförderung mit Sonderpädagogischer Zusatzausbildung (FAB mit SPZ).
– Eingruppierung der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufs­ausbildung und päda­gogischer Qualifikation in die EG S 8b.

– Bessere Bewertung der Tätigkeit Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst durch Eingruppierung in die EG S7

– Berücksichtigung der Tätigkeit der Schulassis­tenz/Schulbegleitung sowie weiterer Assis­tenztätigkeiten und Eingruppierung ent­sprechend des Anforde­rungsprofils – Umbenennung der monatlichen Heim­zulage in eine Zulage Wohnen und Erhöhung auf 150,00 Euro
– Regelungen zur Ver­gütung während der Ausbildung zur Heil­erziehungspflege (HEP)

  1. Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z.B. von Kinder­pfleger:innen und Sozialassistent:innen zu Erzieher:innen
  2. Qualität der Arbeit verbessern und Entlas­tung der Beschäftigten erreichen durch:

– Ausdehnung der Vor­bereitungszeit, um mehr Zeit für die mit­telbare pädagogische Arbeit zu haben
– Einführung von Ent­lastungstagen durch ein Konsequenzen­management

  1. Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung

 

11.Qualifizierung und angemessene Ver­gütung für Praxis­anleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten