Wir beantragen:
- Die Stadtverwaltung in ihrer Funktion als Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband unterstützt bei den anstehenden Tarifverhandlungen der Sozial- und Erzieherberufe die Forderungen der Beschäftigten, vertreten durch die Gewerkschaft ver.di.
Begründung:
Die Tarifverhandlungen in den Soziale- und Erzieherberufen wurden im März 2020 coronabedingt unterbrochen. Am 25. Februar 2022 nehmen die Tarifparteien die Gespräche nun wieder auf. Die Beschäftigten fordern bei den anstehenden Tarifverhandlungen eine Verbesserung der belastenden Arbeitsbedingungen, eine finanzielle Aufwertung der Arbeit und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel.
Nicht erst seit Corona ist die sogenannte Systemrelevanz der Sozial- und Erzieherberufe bekannt. Gleichzeitig herrscht ein großer Mangel an Fachkräften, beispielsweise in den städtischen Kitas. Viele Angebote können kaum aufrechterhalten, geschweige denn ausgebaut werden. Ergänzend zu den vielen schon laufenden Maßnahmen zur Unterstützung und zum Erhalt der Fachkräfte in den städtischen Einrichtungen ist es notwendig, Fachkräfte in den Sozial- und Erzieher:innenberufen besser zu bezahlen.
Die Stadt Stuttgart hat als Mitglied in Kommunalen Arbeitgeberverband die Möglichkeit die Forderungen der Beschäftigten zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zu leisten zur Gewinnung und zum Erhalt von Sozialarbeiter:innen und Erzieher:innen.
Konkret fordern die Beschäftigten vertreten durch die Gewerkschaft ver.di folgende 11 Punkte:
1. Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, insbesondere durch
– Eingruppierung der Tätigkeit der Kinder pfleger:in/ Sozialassistent:in in die EG S 4
– Reguläre Eingruppierung der Erzieher:in in die EG S 8b
– Abbildung der pädagogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag
- Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten im Bereich der Sozialarbeit durch
Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus sowie Ausbringen neuer Merkmale für die Schulsozialarbeit.
- Schaffung weiterer Merkmale ab EG S 17 für Tätigkeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und in der Leitungstätigkeit
- Anpassung der Stufenlaufzeiten an die all gemeinen Regelungen und Öffnung der Stufen 5 und 6 für alle Entgeltgruppen im Sozial und Erziehungsdienst
- Anpassung der Eingruppierung der KitaLeitungen an die vorhandenen Anforderungen
- Stellvertretende Leitungen verbindlich vorsehen und Festlegung der Mindesteingruppierung in die EG S 11a
- Anpassung der Bedingungen, vor allem unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen durch das Bundesteilhabegesetz durch z. B.
– Aufnahme der Berufsbezeichnungen Arbeitserzieher:in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) und der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung mit Sonderpädagogischer Zusatzausbildung (FAB mit SPZ).
– Eingruppierung der Beschäftigten mit abgeschlossener Berufsausbildung und pädagogischer Qualifikation in die EG S 8b.
– Bessere Bewertung der Tätigkeit Beschäftigten im handwerklichen Erziehungsdienst durch Eingruppierung in die EG S7
– Berücksichtigung der Tätigkeit der Schulassistenz/Schulbegleitung sowie weiterer Assistenztätigkeiten und Eingruppierung entsprechend des Anforderungsprofils – Umbenennung der monatlichen Heimzulage in eine Zulage Wohnen und Erhöhung auf 150,00 Euro
– Regelungen zur Vergütung während der Ausbildung zur Heilerziehungspflege (HEP)
- Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten z.B. von Kinderpfleger:innen und Sozialassistent:innen zu Erzieher:innen
- Qualität der Arbeit verbessern und Entlastung der Beschäftigten erreichen durch:
– Ausdehnung der Vorbereitungszeit, um mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben
– Einführung von Entlastungstagen durch ein Konsequenzenmanagement
- Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung
11.Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxisanleitung sowie die Ausstattung mit Zeitkontingenten