Wir beantragen:
- Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A und B um ca. 10% von 520 auf 570 2022ff
(Erträge ErgHH 2022: ca. 15 Mio. € // 2023: ca. 15 Mio. €)
Begründung:
Da vor allem der Ergebnishaushalt in der Planung problematisch erscheint und vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) beanstandet wurde, ist es angezeigt, diesen Hebesatz zu erhöhen, da dies Einnahmen sind, die sicher kommen (keine Ausweichmöglichkeit). Um unnötige Belastungen zu vermeiden, schlagen wir eine moderate Erhöhung vor, deren zusätzlicher jährlicher Ertrag sich aufgrund der DHH-Planung zu ca. 15 Mio. Euro ergibt (von ca. 158 auf ca. 173 Mio. Euro). Da dies v.a. Großgrundbesitzer wie große Firmen und Bewohner sehr großer Wohnungen trifft, erscheint dies für Bewohner*innen von kleineren Wohnungen vertretbar.
In absehbarer Zukunft, noch im Bereich der mittelfristigen Finanzplanung, muss auf Grund der Grundsteuerreform ein Verfahren zur Neufestsetzung erarbeitet und verabschiedet werden.