Berufung eines Tier- und Artenschutzbeauftragten

Wir beantragen:

  1. Für den Erhalt und die Sicherstellung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen in Stuttgart wird eine Stelle für einen Arten- und Tierschutzbeauftragten geschaffen.

Begründung:

Viele Aufgaben im Bereich Tier- und Artenschutz werden im Moment vernachlässigt bzw. die Stadt verlässt sich dabei auf die Arbeit von Vereinen und Ehrenamtlichen, ohne dass diese großzügige Unterstützung seitens der Verwaltung erfahren würden.

Aufgabe des Arten- und Tierschutzbeauftragten ist, sich über in Stuttgart lebende Tierpopulationen und deren Lebensräume einen Überblick zu verschaffen. Besonderes Augenmerk muss den gefährdeten Arten in Stuttgart gelten. Es geht darum, Prävention zu betreiben, damit sich Vorkommnisse wie die Ökokatastrophe beim Max-Eyth-See nicht regelmäßig wiederholen, wie das seit mehreren Jahren der Fall ist. Der Beauftragte soll frühzeitig Handlungsbedarf anmelden und Vorschläge zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen erarbeiten. Ebenso soll er sich regelmäßig mit Vertreter:innen des Tierschutzvereins bzw. anderen Vereinen und Ehrenamtlichen austauschen, welche wichtige Aufgaben in diesem Bereich übernehmen. Die Arbeit des/der Beauftragten wird regelmäßig im Ausschuss für Klima und Umwelt in Form eines Berichts vorgestellt.

Auch wenn viele Aufgaben überwiegend ehrenamtlich gemacht werden, darf sich die Stadt ihrer Verantwortung im Tier- und Artenschutz nicht entziehen.