Rückkehrberatung fortführen – „Zweite Chance Heimat“ des AGDW fördern

Wir beantragen:

  1. Die Stadt Stuttgart übernimmt im Falle des Wegfalls der bisherigen EU-Förderung aus dem Asyl- Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ab dem 1.4.2022 die Kosten für das Projekt „Zweite Chance Heimat“ des AGDW e.V., insb. (GRDrs 197/2021)

(Kosten jährlich: 104.100 €)

  1. Im Fall einer (wahrscheinlichen) weiteren EU-Förderung des Projekts durch AMIF übernimmt die Stadt Stuttgart wie bisher den jährlichen kommunalen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 23.000 Euro.

Begründung:

Seit dem Jahr 2004 bietet die Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt e.V. (AGDW) in Stuttgart lebenden ausländischen Personen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten und dabei Hilfe benötigen, Beratung, Information und praktische Unterstützung im gesamten Rückkehrprozess an. Durch das Angebot Rückkehrberatung wird sichergestellt, dass Hilfesuchende zu festen Öffnungszeiten qualifizierte Beratungen und praktische Unterstützungen durch 1,5 Stellen erhalten. Durch die ganzheitliche qualifizierte Rückkehrberatung werden persönliche, bürokratische und finanzielle Hindernisse bei Rückkehrwilligen abgebaut, die Motivation zur Rückkehr wird erhöht und der Zeitraum bis zur Ausreise verkürzt. Um das Projekt mit EU-Mitteln fortsetzen zu können wird die AGDW an der kommenden Ausschreibung des AMIF im Herbst 2021 teilnehmen. Der Antrag kann voraussichtlich im 4. Quartal 2021 gestellt werden. Mit der Entscheidung über den Antrag kann frühestens im März 2022 gerechnet werden. Die Laufzeit der Bewilligung würde drei Jahre, vom 01.04.2022 bis 31.03.2025, betragen.

Bisher ist die Finanzierung der Rückkehrberatung abhängig von den für einen befristeten Zeitraum bewilligten AMIF-Mitteln. Um in Zukunft das Angebot Rückkehrberatung dauerhaft sicherstellen zu können, unabhängig von den Unwägbarkeiten der Gewährung von AMIF-Mitteln, beantragt die AGDW einen jährlichen städtischen Zuschuss in Höhe von 104.100 EUR ab dem Jahr 2022. An der Finanzierung der jährlichen Kosten in Höhe von 179.100 EUR beteiligt sich das Land Baden-Württemberg mit einem Zuschuss in Höhe von 75.000 EUR/Jahr. Sollte die AGDW Drittmittel aus dem AMIF erschließen können, würde der städtische Zuschuss entsprechend reduziert werden.

Die Sozialverwaltung befürwortet, dass das Angebot Rückkehrberatung in den Jahren 2022 bis 2025 rückkehrwilligen in Stuttgart lebenden Migranten zur Verfügung steht. Im Falle einer befristeten Bewilligung einer Zuwendung aus AMIF-Mitteln sind städtische Mittel für den kommunalen Kofinanzierungsbeitrag erforderlich. In den Jahren 2022 bis 2025 stellt die Stadt jährlich 23.000 EUR zur Verfügung, zur Sicherung des kommunalen Kofinanzierungsanteils im Falle einer Finanzierungszusage des AMIF.