Wir beantragen:
- Die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel und ggf. die Bereitstellung der Personalbedarfe im Stellenplan für die Einrichtung von versenkbaren Pollern, zur Eindämmung des Schleichverkehrs in der Altstadt Bad Cannstatt. Ebenso werden die notwendigen Betriebsmittel in den Haushalt gestellt.
Begründung:
Schleichverkehre – insbesondere im Bereich der Fußgänger:innenzone der Altstadt von Bad Cannstatt – sind seit vielen Jahren ein Problem. Sie gefährden Zufußgehende, beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität und sind ein Störfaktor. Eine vielversprechende Lösung für dieses Problem sind Versenkpoller: sie stellen ein physisches Hindernis dar und sorgen so dafür, dass alle nicht berechtigten Pkw und Lkw an einer Einfahrt in die Fußgänger:innenzone in Bad Cannstatt gehindert werden. Bereits in den letzten Haushaltsberatungen hatten wir mit dem Antrag „Bad Cannstatt laufd nai – Mittel für Versenkpollersystem in der Altstadt“ (Nr. 639/2019) einen Antrag auf Versenkpoller für die Cannstatter Innenstadt gestellt. Dieser wurde zwar mehrheitlich abgelehnt, aber die Verwaltung versprach a) eine Berichterstattung und b) eine Machbarkeitsstudie. Die Berichterstattung zu a) erfolgte in einer Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 7. Mai 2019. Zum Thema Versenkpoller wurde von Seiten der Straßenverkehrsbehörde folgender Satz im städtischen Protokoll festgehalten. „Somit sei der Doppelhaushalt 2022/23 der richtige Zeitpunkt, die Maßnahme zu beantragen“. Die versprochene Machbarkeitsstudie (b) wurde am 8. Dezember 2020 vorgestellt. Das Büro Drees & Sommer stellte die von der Stadt Stuttgart beauftragte Studie mit dem Titel „ERSCHLIEßUNG NECKARPARK UNTERSUCHUNG ZUM EINSATZ VON „AUTOMATISCHEN POLLERN“ vor. Im Fazit der Studie ist zu lesen: „Für Fußgängerzonen ist die Einschränkung des Verkehrs über Poller rechtlich unproblematisch. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist übergeordnet zu regeln (z.B. über Schlüsselschalter) Die Herstellkosten für automatische Poller sind stark von den baulichen Randbedingungen abhängig. Als Richtwert kann ein Betrag in der Größenordnung von ca. 30.000 € (brutto) angesetzt werden (ohne Planungsaufwendungen, ohne Leittechnik und ohne Visualisierung).“ Damit sind die Bedenken gegen Versenkpoller ausgeräumt, die Haushaltsreife ist gegeben – fehlt nur noch der Beschluss und die Umsetzung.