Wir beantragen:
- Sach- und Personalmittel für die Erstellung von jeweils 20 Stuttgarter Rechtecken in den Innenstadtbezirken, Bad Cannstatt und Vaihingen. (Entspricht 2,0 Mio. Euro Sachmittel)
(Kosten 2022: 1 Mio. € / 2023: 1 Mio. €)
- Sach- und Personalmittel für die Erstellung von jeweils 5 Stuttgarter Rechtecken in den äußeren Stadtbezirken. (Entspricht 1,0 Mio. Euro Sachmittel)
(Kosten 2022: 0,5 Mio. € // 2023: 0,5 Mio. €)
Begründung:
Im Mai 2021 wurde das erste sogenannte Stuttgarter Rechteck an der Ecke Schloss / Johannesstraße im Stuttgarter Westen eingerichtet. Auf einer Fläche von zwei mal sechs Metern wird alles gebündelt, was auf einem Fußweg nichts zu suchen hat: Parkscheinautomaten, Fahrradabstellbügel oder Straßenschilder finden hier Platz, alternativ und / oder zusätzlich könnten auf den Flächen Ruhe- und Spielmöglichkeiten geschaffen werden. Bereits im Fußverkehrskonzept aus dem Jahr 2017 wurde die Idee formuliert, bis zur Umsetzung vergingen allerdings über vier Jahre. Mit der Erstellung weiterer Rechtecke kann das Zufußgehen attraktiver, sicherer und bequemer werden und öffentlicher Raum wird wieder für öffentliche Belange genutzt.
In den dicht besiedelten Innenstadtbezirken ist der Bedarf an solchen Rechtecken besonders hoch, deshalb die Unterscheidung in der Anzahl der beantragten Stuttgarter Rechtecke.