Wir beantragen:
- Die notwendigen Sach- und Personalmittel zur Umsetzung aller Hauptfußwegeverbindungen und Flanierrouten nach dem Fußverkehrskonzept der Landeshauptstadt Stuttgart bis zum Jahr 2030
- Die notwendigen Sach- und Personalmittel zur Planung von Hauptfußwegeverbindungen und Flanierrouten in den Außenbezirken bis zum Jahr 2025.
Begründung:
Das Stuttgarter Fußverkehrskonzept wurde im Juni 2017 vorgestellt. Zentraler Baustein des Konzepts sind die Hauptfußwegeverbindungen und Flanierrouten. „Mit den Hauptfußwegeverbindungen und den Flanierrouten wurde ein dichtes Netz entwickelt,
welches die gesamte Fläche der Innenstadtbezirke abdeckt.“, wie es auf Seite 25 des Endberichts Fußverkehrskonzept heißt. Ein Plan, wie die Routen systematisch umgesetzt werden sollen, war bislang nicht zu finden. Dabei ist eine Stärkung des Fußverkehrs dringend angezeigt. Eine stringente Durchsetzung der Mindestbreite von 2,50 Meter für Fußwege ist dabei ebenso wichtig und sollte im Rahmen der Umsetzung der Hauptfußwegeverbindungen und Flanierrouten beachtet werden.
Die Verwaltungsspitze plant im Haushaltsentwurf eine Fortführung der Pauschale für das Fußverkehrskonzept nur bis zum Jahr 2023 und mit lediglich einer Million Euro pro Jahr. Danach ist keine Fortführung der Umsetzung des Fußverkehrskonzepts geplant. Mit Blick auf eine dringend notwendige Mobilitätswende ist dies ein indiskutabler Plan, der dringend korrigiert werden muss.