E-Lastenradförderung mit sozialer Komponente: absolute Förderhöhe von 4000 auf 5000 Euro erhöhen!

Wir beantragen:

  1. Eine Erhöhung der absoluten Förderhöhe für E-Lastenräder von bisher 4000 Euro auf 5000 Euro (siehe GRDrs 190/2020). Die dafür notwendigen zusätzlichen Finanzmittel werden in den Doppelhaushalt für die Jahre 2022 ff. eingestellt.

Begründung:

Mit unserem Haushaltsantrag „Familien fördern – Umwelt schützen“ (Nr. 584/2017) haben wir erstmals ein Förderprogramm für E-Lastenräder beantragt. Mit der mehrheitlichen Unterstützung des Stuttgarter Gemeinderats begann eine Erfolgsgeschichte. Bereits im November 2018 lagen bei der Verwaltung 300 Anträge auf Förderung eines Lastenrads vor. Mit der Neuauflage des Programms im Jahr 2020 (GRDrs 190/2020) wurde zusätzlich eine soziale Komponente in das Förderprogramm implementiert. Im August 2021 wurde das 850. geförderte Lastenrad von der Verwaltung übergeben.

Mit dem Fahrradboom der letzten Monate sind neben der Knappheit an Ersatzteilen auch die Preise für Fahrräder gestiegen. Lastenräder, die in Stuttgarts Steillagen eingesetzt werden, müssen mit einem stärkeren Motor und einer höheren Akkuleistung ausgestattet werden. Dies führt zu höheren Anschaffungskosten. Mittlerweile gibt es auf dem Markt kein Modell mehr für unter 4000 Euro, welche die für Stuttgart notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllt. Von daher ist es angezeigt, die absolute Förderhöhe für E-Lastenräder von bisher 4000 Euro auf 5000 Euro zu erhöhen.