Citymaut für den ÖPNV ersatzlos streichen!

Wir beantragen:

  1. Der Straßenbenutzungsvertrag mit der SSB wird ersatzlos gestrichen. Auf ein Benutzungsentgelt/City-Maut (sogenannte Straßenbenutzungsgebühr) wird zukünftig dauerhaft verzichtet. Die notwendigen Finanzmittel bzw. Mindereinnahmen werden von der Verwaltung in der ersten Lesung dargelegt.

(Kosten 2022: ca. 10 Mio. € / 2023: ca. 10 Mio. €  2024 ff.: ca.10. Mio. € p.a.)

 

Begründung:

Am 2. November des Jahres 1960 schloss die Stadt Stuttgart mit der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) einen „Straßenbenutzungsvertrag“ ab. In einer Neufassung vom 23. Dezember 1968 ist zu lesen, dass die SSB an die Stadt „für ihr eingeräumte Straßenbenutzung ein jährliches Entgelt in Höhe von 3 v.H. der während des betreffenden Geschäftsjahres erzielten, um eine Umsatzsteuer gekürzten Roheinnahmen an Fahrgeldern aus dem Personen- und Gepäckverkehr ihrer Straßenbahnlinien auf Straßen und Grundstücken, bei welchen die Stadt Stuttgart Träger der Straßenbaulast oder Eigentümer ist“. In der aktuellen Fassung (des sogenannten „Straßenbenutzungsvertrag“ aus dem Jahr 2019 heißt es

„Die SSB zahlt an die Landeshauptstadt für die ihr eingeräumte Straßenbenutzung ein jährliches Entgelt. Das jeweilige Entgelt des Vorjahres wird jährlich prozentual erhöht um den Prozentsatz, der sich aus der Addition der für das Abrechnungsjahr beschlossenen durchschnittlichen prozentualen Anpassung des VVS-Gemeinschaftstarifs und der Hälfte der über die prozentuale Anpassung des VVS-Gemeinschaftstarifs hinaus erzielten prozentualen Steigerung der gesamten SSB-Fahrgeldeinnahmen des Vorjahres (Einnahmenanspruch gemäß Einnahmenzuscheidung/ Einnahmenaufteilung) ergibt. Die Gebühr für das Einleiten von Niederschlagswasser in öffentliche Entwässerungseinrichtungen wird gesondert geregelt.“. Die Laufzeit des Vertrags wird bis zum Jahr 2040 angegeben.

Die Erhebung einer Citymaut für den ÖPNV ist ein absurdes, anachronistisches Mittel, welches in Zeiten von Klimawandel und einer dringend notwendigen, sozial-ökologischen Verkehrswende keinerlei Daseinsberechtigung hat. Der ÖPNV muss dringend gestärkt, finanziell entlastet werden und darf nicht durch Taschenspielertricks der Stadtverwaltung belastet werden. Mit der ersatzlosen Streichung der sogenannten Straßenbenutzungsgebühr (ca. 8,4 Mio. Euro pro Jahr) wird SSB von einer ungerechtfertigten Last befreit. Diese Gebühr ist in dieser Höhe nicht nur einmalig in Deutschland, sie ist auch seit über einem halben Jahrhundert ein riesiges Investitionshemmnis für die SSB. Keine andere Großstadt bereichert sich derart an seinem Nahverkehrsunternehmen wie Stuttgart und lässt dafür die Kunden bezahlen. Dieser Zustand muss umgehend beendet werden.