Beratungsstelle für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen ermöglichen

Wir beantragen:

  1. Anschubsfinanzierung: 20 000 Euro in HH 2022
  2. Gesamtkosten jährlich bis zu 238 000 Euro für eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren
    1. Personalkosten für Beratungsstelle: bis zu 108 000 Euro (1,5 Vollzeitstellen E13)
    2. Sachkosten, Beratungsstelle, Homepage, Öffentlichkeitsarbeit: 50 000 Euro
    3. Sachkosten Beratungsnetzwerk: 100 000 Euro
      1. Davon 30 000 Euro für Konzeptberatung durch Beratungsstelle
      2. Davon 70 000 Euro für Fachberatung durch Beratungsnetzwerk

Begründung:

Es gibt immer mehr Menschen, die gemeinschaftlich wohnen wollen, während gleichzeitig das Angebot für gemeinschaftliches Wohnen viel zu klein ist. Um wesentlich mehr Umsetzung von gemeinschaftlichem Wohnen und Bauen in Stuttgart zu realisieren, soll eine Beratungsstelle für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen eingerichtet und durch die Stadt finanziert werden. Diese soll selbst kostenfreie Beratungen für neue Wohnprojekte anbieten, aber auch kostenlose Fachberatungen durch Berater:innen aus einem breiten Beratungsnetzwerk vermitteln. Zuletzt soll die Beratungsstelle in enger Zusammenarbeit mit der existierenden Kontaktstelle Baugemeinschaften Informationsveranstaltungen organisieren und Vergabeprozesse für Grundstücksvergaben optimieren. Die Beratungsstelle dient somit als Katalysator für die Entwicklung neuer Wohnprojekte, aber dient auch als Bindeglied und Kommunikator zwischen Stadtverwaltung und Wohnprojekteszene.

Mit der Kontaktstelle für Baugemeinschaften leistet die Stadtverwaltung schon heute einen wichtigen Beitrag zur Förderung von gemeinschaftlichem Wohnen aber vor allem dem gemeinschaftlichen Bauen durch Baugemeinschaften. Aufgrund ihrer Position innerhalb der Stadtverwaltung kann sie direkt Einfluss auf Vergabeprozesse nehmen, kann Informationen über Kaufgelegenheiten veröffentlichen und allgemein informieren. Sie kann/darf jedoch nicht eigenständig beraten, Beratungsleistungen vermitteln und wird auch von außen als Teil der Verwaltung wahrgenommen und nicht als Interessenvertretung der Wohnprojekteszene. Die neu zu schaffende Beratungsstelle soll oben aufgeführte Leerstellen füllen und im Wechselspiel mit Akteuren innerhalb der Stadtverwaltung Wohnprojekte in der Entstehungsphase und den ersten Phasen der Umsetzung unterstützen. Mittelfristig sollen so in Stuttgart mehr Wohnprojekte entstehen, die sich an Konzeptvergaben, bei in Erbpacht zu vergebenen städtischer Grundstücken, beteiligen. Die Finanzierung soll an den Kesselhof gegen, der sich als Startkatalysator für die Beratungsstelle und die Vernetzung sehen.