Wir beantragen:
- Zur Fortführung des Millieuschutzes mit jährlich acht neuen Satzungen eine Mittelbereitstellung in Höhe 400 000 EUR pro Jahr bei 61-8.
- Zur Sicherstellung der Bearbeitung (Überwachung der Satzungsziele, mietpreisrechtliche Fragen) 4,00 Stellen in der Entgeltgruppe EG 11 in der zuständigen Abteilung Wohnen (61-9) siehe auch lfd. Nr. 4250
Begründung:
Gerade in Großstädten wie Stuttgart steigen die Mieten seit Jahren stark an. Die Folge: Menschen mit geringeren Einkommen können sich eine Wohnung nicht leisten und alteingesessene Mieter werden verdrängt.
Mit Hilfe der Milieuschutzsatzungen sind bauliche Maßnahmen und Modernisierungsvorhaben steuerbar, die über den allgemein üblichen Ausstattungsstandard hinausgehen und nicht als bauordnungsrechtliche Mindestanforderungen bzw. energetische Nachrüstungspflichten berücksichtigt werden müssen. In Berlin haben die sozialen Erhaltungssatzungen dazu geführt, dass die Versagung von Maßnahmen zur Veränderung von Wohnungsgrößen sich dämpfend auf die Bautätigkeit in den Gebieten ausgewirkt. Die Ergebnisse der Untersuchungen in Berlin in den drei Erhaltungsgebieten lassen den Schluss zu, dass die gebietsspezifische Wohnungsstruktur der Quartiere mit Hilfe der Erhaltungsverordnung erhalten werden konnte. Sowohl die Zahl der Wohnungen als auch deren Größenstruktur hat sich in den drei betrachteten Gebieten nur geringfügig verändert.
Dies zeigt, dass mit Hilfe der Milieuschutzsatzung Gentrifizierungsprozesse verhindert werden und zum Erhalt von Mitwohnungen beiträgt. Dafür ist es wichtig, großräumige Zusammenhänge bei den Milieuschutzgebieten herstellen, damit eine Dämpfung der Mietpreise entstehen kann. Es geht hierbei um die existenzielle Not der Mieter:innen mit kleinem und mittlerem Einkommen.
Aufgrund dessen wird die Vorlage 498/2021 vervierfacht, damit diese Ziele überhaupt erreicht werden können.