Wir beantragen,
im Rahmen des Kleinen Stellenplans die Schaffung von weiteren 29 Stellen im Teilhaushalt 360 – Amt für Umweltschutz gezielt für den Arbeitsschutz zu schaffen. Diese Stellen sind zusätzlich zu den bestehenden und den im DHH 20/21 beschlossenen Stellen erforderlich.
Begründung:
Laut Bericht des Rechnungsprüfungsamts zum Jahresabschluss 2019 (s. 6.2.5.1, Seite 73 (Absatz 3)) fordert die ILO (Internationale Arbeitsorganisation) einen Kontrolleur je 10.000 Arbeitnehmern. Laut statistischem Amt gab es 2018 ca. 416.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Stuttgart, was nach diesem Schlüssel ca. 41,5 Kontrolleur-Stellen erfordert. Zu diesem Zeitpunkt war ein Stellenumfang von 6 Bestandsstellen und 6,5 weiteren Stellen im Doppelhaushalt 2020/21 vorgesehen, weshalb immer noch eine Lücke von 41,5 – 12,5 = 29 Stellen besteht auf der genannten Basis.
Wir bitten in diesem Zusammenhang auch um die zeitnahe Beantwortung unserer Anfrage 542/2020 „Wie gestaltet sich die Umsetzung des Arbeitsschutzes in Stuttgart?“ vom Dezember 2020. Gerne hätten wir zuerst die Beantwortung abgewartet, aber da die Zeit für Anträge zum kleinen Stellenplan drängt, ist dies in diesem Fall nicht möglich.