Liquiditätshilfen für die Messegesellschaften an Bedingungen knüpfen – Änderung zu GRDrs 1098/2020

Wir beantragen:

  1. Die in GRDrs 1098/20 aufgeführten Liquiditätshilfen werden nur unter der Voraussetzung gewährt, wenn die Landesmesse Stuttgart/ProNM* ihre Erweiterungs- und Investitionspläne (Expansion, Erweiterungen, Parkhäuser bzw. -Plätze) auf Eis legt.
  2. Die Messe hat, vor Wiederaufnahme der unter Punkt 1 genannten Planungen, die erhaltenen städtischen Zuschüsse aus künftigen Jahresüberschüssen zurückzuzahlen.

Begründung:

Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN TIERSCHUTZPARTEI stellt die uneingeschränkte Wachstums- und Verwertungslogik der Messegesellschaften LMS (Landesmesse Stuttgart) und ProNM in Frage und fordert, dass Bedingungen an die Liquiditätshilfen von der Stadt Stuttgart gestellt werden. Die Entwicklung des Messe-Geschäfts ist für die kommenden Jahre weitgehend unabsehbar, aber unabhängig von pandemiebedingten Entwicklungen ist die Geschäftspolitik der Messegesellschaften vor allem aus ökologischen und z.T. auch ethischen Gründen grundsätzlich zu hinterfragen.

Die überwiegende Zahl der Besucher*innen reisen mit höchst klimaschädlichen Verkehrsmittel (Flugzeug, Pkw) an und hinterlassen damit einen großen ökologischen Fußabdruck. Den Ausbau von Parkplätzen/Parkhäusern und die Bebauung weiterer Flächen für Messehallen lehnen wir daher ab. Jede weitere Expansion erfordert die Erwirtschaftung noch weiter steigender Gewinne. Diese Wachstumslogik führt wiederum dazu, dass auch Messen wie die Militärmesse ITEC in Stuttgart von der Messegesellschaft veranstaltet werden, was aus ethischen Gründen strikt abzulehnen ist.

Die vorgeschlagenen Liquiditätshilfen, wie sie im Wirtschaftsausschuss am 11.12.20 mit der GRDrs 1098/2020 eingebracht wurden, wollen wir an Bedingungen knüpfen, um ein kein einfaches „Weiter so“ in der Messe-Geschäftspolitik zu unterstützen.

Um die Dimension der geplanten Liquiditätshilfen zu veranschaulichen, seien sie hier nochmals zusammenfassend aufgeführt. Gemäß GRDrs soll an die Messe/ProNM* ein Zuschuss in Höhe von bis zu 10 Mio Euro in 2021 und weitere 10 Mio für das Jahr 2022 gewährt werden. Die benötigten Mittel in Höhe von 20 Millionen sollen von der Stadt Stuttgart per Nachtragshaushalt 2021 sowie mit der Aufstellung des Doppelhaushalt 2022/23 bereitgestellt werden.

Die Stadt soll zudem eine modifizierte Ausfallbürgschaft in Höhe von 50% für das Bankdarlehen in Höhe von bis zu 33 Mio Euro übernehmen, das von der Landesmesse Stuttgart aufgenommen werden wird. Dies entspricht einer städtischen Bürgschaft von insgesamt maximal 16,5 Mio Euro.

Ferner wird für die Jahre 2023 bis 2025 von einem Zuschussbedarf von insgesamt 50 Mio Euro für die ProNM ausgegangen, wegen ausbleibender Pachteinnahmen von der Landesmesse Stuttgart. Den städtischen Haushalt würde dies mit bis zu 25 Millionen Euro belasten.

 

* ProNM ist die Besitzgesellschaft der Messehallen, welche die Immobilien an die Landesmesse Stuttgart verpachtet.